Herr Weiß informiert, dass die nachfolgenden
Beschlüsse zur Ergänzungssatzung und Entwicklungssatzung daraus resultieren,
dass im Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan in allen Ortsteilen noch
Flächen gesucht wurden, welche noch zur Wohnbebauung herangezogen werden
können. Die dabei gefundenen Flächen werden dann im Flächennutzungsplan
entsprechend mit eingegliedert. Die Vorschläge wurden allen einzelnen
Ortschaftsräten vorgestellt und fanden ihre Zustimmung. Im Bau- und
Planungsausschuss fanden diese Vorschläge ebenfalls Zustimmung, so dass die
folgenden Beschlussvorlagen eine entsprechende Empfehlung für den Gemeinderat
darstellen.
Ein Eigenheim errichten zu können, wäre
planungsrechtlich nicht möglich, nur über eine Entwicklungssatzung. Das
Verfahren zur Aufstellung einer Entwicklungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für ein einfaches Verfahren
(Beteiligungsverfahren nach BauGB). Im Vorfeld wurden die betroffenen
Grundstückseigentümer angeschrieben, um Ihre Stellungnahme zum Verfahren
abzugeben. Die Eigentümer äußerten sich mit unterschiedlichen Aussagen.
Herr Pötzsch sagt, dass jeder Beschluss im Bau-
und Planungsausschuss diskutiert und abgewogen wurde und dieser dem Gemeinderat empfiehlt, diese
Beschlüsse zu fassen.
Frau Müller fragt, ob die 2.000 wirklich die
Gesamtkosten sind. Herr Weiß bejaht dieses.
Um 19:37 Uhr erscheint Frau Mohr zur Sitzung.
Dadurch erhöht sich die Anzahl der Gemeinderäte von 24 und Bürgermeister auf 25
und Bürgermeister.
Herr Friedrich äußert, dass er doch die
Gesamtsumme wissen möchte. Herr Weiß antwortet, dass das bei jedem Vorhaben
sich von Fall zu Fall unterscheidet.
Beschluss
GR 28 / 268 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012
die Aufstellung der Entwicklungssatzung Nr. 2/9 Am Park im Ortsteil Döllnitz gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im gesamten Karree
Leipziger Straße, Friedensstraße, Regensburger Straße, Schachtstraße, Berliner
Straße.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Döllnitz,
Flur 3:
Flurstücke: 1/1, 1/2, 1/3, 1/6, 6/3, 6/4, 6/5,
6/6, 6/7, 6/8, 29/2, 29/3, 176/29, 178/29, 211/30, 214/29, 215/29, 234/1,
238/1, 244/30, 269/1, 279/1, 280/1, 286/1, 287/1, 292/2, 292/3, 305/37, 656,
666, 668, 669, 670, 671, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682,
689, 690, 691, 692, 693, 694, 702, 703, 704, 736, 737.
Das Verfahren zur
Aufstellung einer Entwicklungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für
das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
4 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.