TOP Ö 13: Aufstellungsbeschluss der Entwicklungssatzung Nr. 2/9 "Am Park" im Ortsteil Döllnitz

 

Herr Weiß informiert, dass die nachfolgenden Beschlüsse zur Ergänzungssatzung und Entwicklungssatzung daraus resultieren, dass im Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan in allen Ortsteilen noch Flächen gesucht wurden, welche noch zur Wohnbebauung herangezogen werden können. Die dabei gefundenen Flächen werden dann im Flächennutzungsplan entsprechend mit eingegliedert. Die Vorschläge wurden allen einzelnen Ortschaftsräten vorgestellt und fanden ihre Zustimmung. Im Bau- und Planungsausschuss fanden diese Vorschläge ebenfalls Zustimmung, so dass die folgenden Beschlussvorlagen eine entsprechende Empfehlung für den Gemeinderat darstellen.

 

Ein Eigenheim errichten zu können, wäre planungsrechtlich nicht möglich, nur über eine Entwicklungssatzung. Das Verfahren zur Aufstellung einer Entwicklungssatzung richtet sich nach den  Vorschriften für ein einfaches Verfahren (Beteiligungsverfahren nach BauGB). Im Vorfeld wurden die betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben, um Ihre Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Die Eigentümer äußerten sich mit unterschiedlichen Aussagen.

 

Herr Pötzsch sagt, dass jeder Beschluss im Bau- und Planungsausschuss diskutiert und abgewogen wurde und  dieser dem Gemeinderat empfiehlt, diese Beschlüsse zu fassen.

 

Frau Müller fragt, ob die 2.000 € wirklich die Gesamtkosten sind. Herr Weiß bejaht dieses.

 

Um 19:37 Uhr erscheint Frau Mohr zur Sitzung. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Gemeinderäte von 24 und Bürgermeister auf 25 und Bürgermeister.

 

Herr Friedrich äußert, dass er doch die Gesamtsumme wissen möchte. Herr Weiß antwortet, dass das bei jedem Vorhaben sich von Fall zu Fall unterscheidet.

 

Beschluss GR 28 / 268 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 11.12.2012 die Aufstellung der Entwicklungssatzung Nr. 2/9 „Am Park“ im Ortsteil Döllnitz gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im gesamten Karree „Leipziger Straße, Friedensstraße, Regensburger Straße, Schachtstraße, Berliner Straße“.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:                                      

Gemarkung Döllnitz,

Flur 3:

 

Flurstücke: 1/1, 1/2, 1/3, 1/6, 6/3, 6/4, 6/5, 6/6, 6/7, 6/8, 29/2, 29/3, 176/29, 178/29, 211/30, 214/29, 215/29, 234/1, 238/1, 244/30, 269/1, 279/1, 280/1, 286/1, 287/1, 292/2, 292/3, 305/37, 656, 666, 668, 669, 670, 671, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682, 689, 690, 691, 692, 693, 694, 702, 703, 704, 736, 737.

 

Das Verfahren zur Aufstellung einer Entwicklungssatzung richtet sich nach den Vorschriften für das vereinfachte Verfahren (Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB). Es soll die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltung:

  4

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.