TOP Ö 10: Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports, der Sozialarbeit und der Heimatpflege

 

Herr Wild berichtet: wie bereits von Herr Sachse erwähnt, hat sich aufgrund der Erfahrungen seit in Kraft treten der Richtlinie im Jahr 2007 in den letzten Jahren Unzufriedenheit herausgestellt. Auch entspricht die Richtlinie den heutigen Anforderungen nicht mehr. Es wurden mehrere Entwürfe erarbeitet und diskutiert. Durch die neue Richtlinie soll sichergestellt werden, dass in Zukunft eine unkomplizierte Förderung möglich ist.

 

Herr Wild teilt die Änderungen der Richtlinie mit:

Pkt. 1.6.1. Förderquoten

Die Förderung für Feste, Märkte u. s. w. beträgt nur noch 80 %.

Ausflüge und Fahrten werden weiterhin mit 30 % gefördert. Verpflegungen sind nicht förderfähig.

 

Pkt. 1.7.1. Antragstellung und Bewilligungsverfahren

Schriftliche Anträge auf Zuwendung sind bis zum 30.10. des Vorjahres abzugeben.

 

Im Sozialausschuss führte dieser TOP zu größeren Diskussionsbedarf, es wurde der Alternativ Absatz vorgeschlagen.

 

Um 19:31 Uhr erscheint Herr Wanzek zur Sitzung, wodurch sich die Anzahl der Gemeinderäte/-innen von 27 + Bürgermeister auf 28 + Bürgermeister erhöht.

 

Pkt. 1.7.2. Leistungen des Zuwendungsempfängers

Dieser Punkt wurde neu aufgenommen. Die Gemeinde hat 2 Banner mit dem Logo der Gemeinde Schkopau anfertigen lassen. Diese Banner stellt die Gemeinde bei Veranstaltungen zur Verfügung.

 

Herr Haufe sagt, dass der Antrag wie bisher beim Fachamt zur Entscheidung (Hinweis auf Probleme ob er förderfähig ist), eingereicht wird. Wenn die Bestätigung der Gemeinde vorliegt entscheidet der Ortschaftsrat wie bisher.

Herr Schräpler sagt, dass die Mittel nach wie vor über die Ortsbürgermeistermittel zu planen sind. Demzufolge können bis zum 30.10.Mittel für das nächste Jahr für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt werden. Wenn natürlich der Haushalt nicht genehmigt wird, besteht hier ein Risiko.

 

Herr Sachse vertritt die Meinung, dass die Richtlinie in der Verwaltung nochmals überarbeitet werden und dann den Ortschaftsräten vorgelegt werden soll. Danach kann die Richtlinie erst beschlossen werden.

 

Aus den Diskussionsbeiträgen ergaben sich weitere nachfolgend aufgeführte Unklarheiten:

- Antragsschluss war vorher Februar jetzt Oktober - wird kritisch gesehen

- Verdeutlichung von investiven Maßnahmen,

- Bekleidung und ähnlichem – klarere Formulierungen,

- FFW fallen nicht unter die Richtlinie,

 

Herr Eckl schlägt vor, dass sich nochmals die Ausschussvorsitzenden mit dieser Richtlinie beschäftigen sollen.