TOP Ö 13: Meinungsbildung des Gemeinderates zur vorgenommenen Errichtung eines Holzkreuzes auf dem Hirschhügel am Wallendorfer See

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Schmidt erklärt, dass aus Anlass eines ökumenischen Gottesdienstes am Pfingstmontag, den 28. Mai 2012, ein 6 m hohes Holzkreuz auf dem Hirschhügel am Wallendorfer See errichtet wurde. Der 18 m hohe Hirschhügel befindet sich im Bereich der Gemarkung Luppenau.

Mehrere Personen, Interessengruppen und kirchliche Würdenträger waren daran interessiert, dass am Pfingstmontag die Begegnungsstätte, einschließlich des Holzkreuzes, vorhanden ist. Aus diesem Grund erfolgte auf Initiative des OBM Pomian der Aufbau des Holzkreuzes.

Besonders für Pilger des ökumenischen Pilgerweges, dessen Streckenverlauf auch entlang des Wallendorfer See führt, soll das Kreuz als Zeichen und Markierung in der Landschaft dienen.

Die Resonanz der Schkopauer Bürger ist überwiegend positiv.

Es liegt im Interesse der Allgemeinheit und damit auch im Interesse der Gemeinde Schkopau, dass das Holzkreuz auf dem Hirschhügel verbleibt.

Der Landkreis Saalekreis ist derzeit damit befasst, einen Antrag der Gemeinde auf nachträgliche Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz zu prüfen.

In diesem Zusammenhang wurden Stellungnahmen der Ortschaftsräte Luppenau und Wallendorf abgefordert.

Folgekosten fallen für die Gemeinde nicht an.

 

Herr Trisch kritisiert, dass zum zweiten Mal Ortsbürgermeister eigensinnig gehandelt haben und die Gemeinderäte vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Er richtet seinen Appell an alle Ortsbürgermeister, dass man in Zukunft erst nach Genehmigung Urkunden ausstellt und Kreuze aufstellen kann.

 

Beschluss GR 27 / 264 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau stellt in seiner Sitzung am 16.10.2012 fest, dass die durchgeführten Maßnahmen zur Errichtung des Holzkreuzes auf dem Hirschhügel, am Wallendorfer See, mit dem Interesse der Allgemeinheit übereinstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

28 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.