TOP Ö 12: Förderung kinderreicher Familien sowie Mehrlingsgeburten im OT Korbetha

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Frau Spaller führt aus, dass der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Beschlussvorlage in den Sozialausschuss verwiesen hat. Außerdem wurde auf Wunsch des Gemeinderates die Beschlussvorlage der Kommunalaufsicht übergeben, um prüfen zu lassen, ob die Begünstigung für nur einen Ortsteil rechtlich möglich ist.

 

Die Kommunalaufsicht hat sich dahingehend geäußert, dass eine Förderung kinderreicher Familien grundsätzlich möglich ist, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Förderung nicht auf einen Ortsteil begrenzt werden darf. Ziel der gemeindlichen Aufgaben ist die Schaffung einheitlicher Verhältnisse für gleiche Lebenssachverhalte im gesamten Gemeindegebiet und nicht die Differenzierung derselben.

 

Nach Auswertung der Hinweise der Kommunalaufsicht muss festgestellt werden, dass die Förderung kinderreicher Familien und Mehrlingsgeburten zukünftig nicht mehr auf den Ortsteil Korbetha begrenzt werden darf. Unter Beachtung der Haushaltslage ist zu prüfen, ob eine Ausweitung der Förderung auf alle Ortsteile erfolgen kann, oder eingestellt werden muss.

 

Herr Sachse vertritt die Meinung, dass diese Mittel aus den Ortsbürgermeistermitteln gedeckt werden, dabei entstehen anderen Ortsteilen keine Nachteile. Der Sozialausschuss sieht keine Bedenken, und was begonnen wurde, sollte auch durchgeführt werden.

 

Herr Teske äußert sich, dass er nichts dagegen hat, etwas zu fördern, aber nach Auskunft der Kommunalaufsicht des Landkreises wird hier bewusst ein rechtswidriger Beschluss gefasst.

 

Herr Haufe sagt, er weiß, dass so nicht entschieden werden darf, doch bei dem Beschluss, wird er sich enthalten und danach Widerspruch gegen den Beschluss einlegen.

Die Kommunalaufsicht hat bei Frau Spaller telefonisch nachgefragt, warum der Ratschlag von Seiten der Behörde außer Acht gelassen wurde und diese Beschlussfassung auf der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung steht.

Danach hat sich ebenfalls die Kommunalaufsicht mit Herrn Haufe verständigt. Da diese Mittel auch im Haushaltsplan 2012 stehen, wird dies von der Kommunalaufsicht in Anbetracht der Umstände für das Jahr 2012 toleriert.

 

Beschluss GR 27 / 263 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 16.10.2012 die Förderung kinderreicher Familien und Mehrlingsgeburten im Ortsteil Korbetha für das Jahr 2012 wie folgt:

 

Allgemeines:

Die Fördermaßnahme ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Schkopau. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen der verfügbaren zweckgebundenen Haushaltsmittel und der haushaltsrechtlichen Vorschriften. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Förderung besteht nicht.

 

Zuwendungsvoraussetzungen:

Gefördert werden Familien mit vier oder mehr Kindern sowie Mehrlingsgeburten, sofern der Antragssteller sowie die Kinder Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schkopau im OT Korbetha haben.

 

Die Höhe der Förderung beträgt 200 € im Jahr 2012 für jedes Kind bis zum Abschluss der schulischen Ausbildung (Abiturstufe), längstens jedoch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Antragsstellung:

Ein Antrag auf Förderung kann bis zum 15.11.2012 gestellt werden.

 

Nachweisführung:

Die Förderung erfolgt pauschal. Somit ist die Vorlage von Rechnungsbelegen nicht erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

28 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.