Herr
Haufe sagt, dass der Ausgangspunkt für die Erstellung eines Nachtraghaushaltes
dem drastischen Rückgang der Gewerbesteuer zu schulden ist und nach § 95 GO LSA
die Gemeinde verpflichtetist, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Hier muss
man durch Sparmaßnahmen, die sich im Nachtragshaushalt 2012 niederschlagen,
einem möglichen Fehlbetrag entgegenwirken. Des Weiteren hat er im März 2012 bis
zum 31.08.2012 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 29 GemHVO LSA
verhängt. Bis zur endgültigen Feststellung der Rechtmäßigkeit der
Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt durch den Landkreis wurde die
ausgesprochene haushaltswirtschaftliche Sperre bis auf Widerruf verlängert.
Herr
Eckl bittet die Fraktionsvorsitzenden um ihre Meinung.
CDU-Fraktion
- Frau Pippel ist nicht anwesend.
SPD-Fraktion
Herr Trisch antwortet, dass die Fraktion den Nachtragshaushalt ausgiebig
beraten hat und der Meinung ist, dass ein ordentliches Werk vorliegt. Das sich
nicht alle Ausschüsse der Gemeinde damit beschäftigt haben, wurde als Mangel
festgestellt. Es wird hier der Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr und
Umweltfragen angesprochen, da dieser zuletzt im Januar getagt hat.
Fraktion
Die Linke Herr Teske informiert, dass sich die Fraktion tiefgründig damit
beschäftigt hat. Eine Zuführung von 1,5 Mill. aus den Vermögenshaushalt in
den Verwaltungshaushalt wird als sehr gewagt bezeichnet. Dadurch ist ein
Investitionsspielraum sehr eingeschränkt. Weiterhin müssen die
Ausgabepositionen im Verwaltungshaushalt gesenkt werden, durch z. B. potentiale
Energieeinsparungen. Er sieht aber bisher keine Trendwende.
Fraktion
Freie Wähler Herr Merkel äußert sich, dass der Nachtragshaushalt ausgiebig in
den Ausschüssen besprochen wurde. Es wird die Meinung vertreten, dass das
Defizit nur durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt nicht machbar ist.
Frau
Müller berichtet, dass im Finanz- und Wirtschaftsausschuss der
Nachtragshaushalt ausgiebig diskutiert und die Einsparungsmöglichkeiten geprüft
wurden. An den Einsparmöglichkeiten im Verwaltungshaushalt müssen für das Jahr
2013 größere Schritte eingeleitet werden. Die Einnahme an Gewerbesteuer
belaufen sich auf ca. 6,2 Mill. und waren noch nie so niedrig wie in diesem
Jahr. Der Finanz- und Wirtschafstausschuss empfiehlt die Zustimmung zum
Nachtragshaushalt zu geben.
Beschluss
GR 26 / 251 / 2012
Der
Gemeinderat Schkopau beschließt in seiner Sitzung vom 14.08.2012 die
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr 2012 mit
Haushaltsplan und Anlagen gem. § 95 (2) GO LSA.
Die
Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.