Frau Spaller erläutert, dass sich der
Ortschaftsrat Korbetha dafür ausgesprochen hat, kinderreiche Familien und
Mehrlingsgeburten zu fördern. Es werden aus dem Budget des OT Korbetha 1.800,00
zur Verfügung gestellt. Die Förderung soll auf Grundlage der Förderrichtlinie
der Gemeinde Schkopau vom 16.03.2007 erfolgen. Ein Beschluss ist notwendig, da
die Richtlinie unter Punkt 3 die Förderung mit überwiegend privatem Charakter
grundsätzlich ausschließt. Über Ausnahmen hat der Gemeinderat zu entscheiden.
Abweichungen von der Richtlinie ergeben sich hinsichtlich der Zuwendungsvoraussetzungen,
der Antragsfrist und der Nachweisführung.
Gefördert werden Familien mit 3 oder mehr
Kindern sowie Mehrlingsgeburten, sofern der Antragsteller und die Kinder ihren
Hauptwohnsitz im OT Korbetha haben. Die Höhe beträgt 200,00 p. A. für jedes
Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Der Ortschaftsrat Korbetha hat folgende Änderung
empfohlen:
Gefördert werden Familien mit 4 und mehr Kindern
und bis zum Abschluss der Abiturstufe.
Die anwesenden Gemeinderäte vertreten die
Meinung, dass dies keine Gleichbehandlung aller Bürger in der Einheitsgemeinde
darstellt. Danach wird der Vorschlag unterbreitet, dieses Thema in die nächste
Gemeinderatssitzung zu vertagen - aber vorher in der Sozialausschusssitzung zu
beraten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Rechtmäßigkeit durch die
Kommunalaufsichtsbehörde prüfen zu lassen. Damit sind die Anwesenden
einverstanden.