Herr
Weiß erläutert, dass in den eingegangenen Stellungnahmen der überarbeitete
Entwurf bestätigt wurde. Die Planfassung für den Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans Nr. 3/8 Gewerbegebiet an der Schkeuditzer Straße
einschließlich Umweltbericht und Schallgutachten enthält im Vergleich zum
überarbeiteten Entwurf nur den geänderten Aktualitätsstand der Planung Juni
2012, die geänderte Bezeichnung Planfassung für den Satzungsbeschluss sowie
Ergänzungen in den Verfahrensvermerken.
Der
Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.07.2012 dem Abwägungs-
und Satzungsbeschluss zugestimmt.
Beschluss
GR 26 / 254 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 14.08.2012 die zum
überarbeiteten Entwurf (Stand März 2012) eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden mit folgendem Ergebnis geprüft:
(vgl. beiliegende Abwägungsbögen)
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt weiterhin, dass die Abwägung vom Juli 2011 zum Vorentwurf (Stand März 2011) sowie die Abwägung vom März 2012 zum Entwurf (Stand Juli 2011) in der bestehenden Fassung ihre Gültigkeit behalten.
Das Planungsbüro
StadtLandGrün wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange/ Nachbargemeinden von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt den Bebauungsplan Nr. 3/8 Gewerbegebiet
an der Schkeuditzer Straße in der Fassung vom Juni 2012, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) nach § 10
BauGB als Satzung.
Die
Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2012 sowie das
Schallgutachten vom März 2012 werden gebilligt.
Das
Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 3/8 Gewerbegebiet
an der Schkeuditzer Straße ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.