Frau
Spaller sagt, dass laut der Richtlinie zur Förderung der Kultur, des Sports-
und der Sozialarbeit in der Gemeinde Schkopau der Kauf von alkoholischen
Getränken von der Förderung ausgeschlossen ist. Im Bericht der überörtlichen
Prüfung wird eine Rückzahlung von Zuschüssen für alkoholische Getränke und
Pfand in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 gefordert. Dies betrifft
Heimatfeste, Seniorenfeiern und Sportförderung. Die Verwaltung schlägt dem
Gemeinderat vor, das Förderungsverbot für Alkohol in den o. g. Jahren
auszusetzen und somit auf eine Rückforderung zu verzichten.
Herr
Eckl äußert sich, dass der Aufwand für eine solche Aktion sicherlich nicht im
Verhältnis mit den Einnahmen steht.
Beschluss
GR 26 / 253 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2012 das
Förderungsverbot für Alkohol entsprechend der Richtlinie zur Förderung der
Kultur, des Sports- und der Sozialarbeit in der Gemeinde Schkopau in den Jahren
2010 und 2011 auszusetzen und somit auf eine Rückforderung der Beträge in Höhe
von 1.811,04 Euro zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.