Herr
Haufe sagt, dass die Kooperationsvereinbarung in den vorangegangenen Beratungen
des Gemeinderates besprochen wurde und sich jeder seiner Meinung bilden und die
Unklarheiten ausräumen konnte. Er hat die Stadt Leuna angeschrieben, um diese
auf das ERZ aufmerksam zu machen.
Herr
Eckl informiert, dass die SPD-Fraktion eine Ergänzung zum Beschlusstext
vorgelegt hat, dieser lautet: Der Bürgermeister wird weiterhin verpflichtet,
vor jeder Ausgabe an das Europäische Romanik Zentrum e. V. einen entsprechenden
Gemeinderatsbeschluss einzuholen.
Herr
Trisch erklärt, dass die SPD-Fraktion der Auffassung ist, dass der vorgegebene
Beschlussvorschlag zu unkonkret ist und das alle Ausgaben die getätigt werden,
vorher im Gemeinderat besprochen werden sollen.
Weitere
Gemeinderäte sind der Meinung, dass die Ergänzung des Satzes nicht notwendig
ist, da die geplanten Ausgaben im Haushalt festgelegt und geplant sind, haben
aber auch kein Problem mit der Ergänzung des Satzes.
Beschluss
GR 26 / 252 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 14.08.2012
den Bürgermeister zu ermächtigen, die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Europäischen
Romanik Zentrum e.V. und der Gemeinde Schkopau sowie anderen
Kooperationspartnern (Landkreis Saalekreis, Stadt Merseburg und Saalesparkasse)
namens der Gemeinde Schkopau zu unterzeichnen.
Der
Bürgermeister wird weiterhin verpflichtet, vor jeder Ausgabe an das Europäische
Romanik Zentrum e. V. einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
3 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.