Herr Weiß erläutert, dass die Gemeinde Schkopau
wie im Haushaltsplan 2012 enthalten ist, einen Fördermittelantrag zur
energetischen Sanierung der einzelnen Gebäude am Schulstandort Raßnitz aus dem
Förderprogramm STARK III gestellt hat. Nach Erstellung einer Prioritätenliste
durch den Landkreis wäre dieser Antrag abgelehnt worden, da er energetisch
nicht wertvoll war. Es wurde signalisiert, dass bei einer höherwertigen,
energetischen Sanierung eine Förderung stattgegeben werden könnte. Für die
Jahre 2012/2013 könnte eine Fördermittelsumme in Höhe von 1,2 Mill. bereitgestellt
werden. Die Gesamtmaßnahmen betreffen folgende Objekte: Hortgebäude, H-Bau, Verwaltungsgebäude,
Turnhalle.
Weiterhin soll ein innovatives Heizungssystem
(Blockhauskraftwerk) entstehen, was ebenfalls die Kindertagesstätte mitversorgen
wird.
Die Warmwasserversorgung soll durch eine
Solaranlage betrieben werden.
Frau
Müller möchte wissen, welches Büro an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt
war.
Herr
Weiß antwortet, dass für
-
Heizung, Lüftung, Sanitar Ingenieurbüro
Greif
-
Turnhalle Architekturbüro
Klappach
-
Altbauten Ingenieurbüro
Eube und Scholz
beteiligt
waren.
Herr Eckl weist darauf hin, dass das gesamte
Kinderzentrum nach Fertigstellung eine positive Energiebilanz ausweisen wird.
D. h. es wird mehr Energie erzeugt werden können als der Verbrauch erwartet
wird.
Beschluss
GR 25 / 247 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 26.07.2012,
dass der Bürgermeister ermächtigt wird, einen Fördermittelantrag zur Erlangung
von Zuwendungen aus dem Innovations- und Investitionsprogramm zur
Modernisierung und energetischer Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen
sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung in Schulen
STARK III - für den Schulstandort Raßnitz einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
20
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.