TOP Ö 6: Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beantragung von Fördermitteln aus - STARK III -

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Weiß erläutert, dass die Gemeinde Schkopau wie im Haushaltsplan 2012 enthalten ist, einen Fördermittelantrag zur energetischen Sanierung der einzelnen Gebäude am Schulstandort Raßnitz aus dem Förderprogramm STARK III gestellt hat. Nach Erstellung einer Prioritätenliste durch den Landkreis wäre dieser Antrag abgelehnt worden, da er energetisch nicht wertvoll war. Es wurde signalisiert, dass bei einer höherwertigen, energetischen Sanierung eine Förderung stattgegeben werden könnte. Für die Jahre 2012/2013 könnte eine Fördermittelsumme in Höhe von 1,2 Mill. € bereitgestellt werden. Die Gesamtmaßnahmen betreffen folgende Objekte: Hortgebäude, H-Bau, Verwaltungsgebäude, Turnhalle.

Weiterhin soll ein innovatives Heizungssystem (Blockhauskraftwerk) entstehen, was ebenfalls die Kindertagesstätte mitversorgen wird.

Die Warmwasserversorgung soll durch eine Solaranlage betrieben werden.

 

Frau Müller möchte wissen, welches Büro an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt war.

 

Herr Weiß antwortet, dass für

 

- Heizung, Lüftung, Sanitar                    Ingenieurbüro Greif

 

- Turnhalle                                            Architekturbüro Klappach

 

- Altbauten                                           Ingenieurbüro Eube und Scholz

 

beteiligt waren.

 

Herr Eckl weist darauf hin, dass das gesamte Kinderzentrum nach Fertigstellung eine positive Energiebilanz ausweisen wird. D. h. es wird mehr Energie erzeugt werden können als der Verbrauch erwartet wird.

 

Beschluss GR 25 / 247 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 26.07.2012, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, einen Fördermittelantrag zur Erlangung von Zuwendungen aus dem Innovations- und Investitionsprogramm zur Modernisierung und energetischer Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie zur Verbesserung der informationstechnischen Ausstattung in Schulen – STARK III - für den Schulstandort Raßnitz einzureichen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.