Frau
Tiesler erklärt, der Gemeinde Schkopau können unter bestimmten Voraussetzungen
Fördermittel in Höhe von 1,2 Mio. für den Schulkomplex Raßnitz einschließlich
der Turnhalle bereitgestellt werden. Die genannten Baumaßnahmen sind im Finanz-
und Investitionsplan bereits verankert. Jedoch würden sich die tatsächlichen
Baukosten in der Summe um ca. 1,2 Mio. erhöhen. Dies ist erforderlich, um die
Voraussetzungen der energetischen Sanierung für die in Aussicht gestellte
Förderung zu erfüllen. Auf den Finanzplan würde sich die Maßnahme so auswirken,
dass die Mittel in Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 2012 und 2013
bereitgestellt werden müssen. Die Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung
im Nachtragshaushalt 2012 ist erforderlich. Da die Baumaßnahme Turnhalle, die
ursprünglich im Jahr 2014 geplant war, aus den genannten Gründen bereits 2013
realisiert werden muss, muss eine Vorfinanzierung im Jahr 2013 zu Lasten des
Jahres 2014 erfolgen. Andere Baumaßnahmen müssen auf die Folgejahre verschoben
werden. Wenn die Steuereinnahmen wie geplant realisiert werden, wäre der
Haushaltsausgleich über die Jahre 2013 und 2014 gesichert.
Herr
Sachse fragt, was eintritt, wenn die erwarteten Einnahmen ausbleiben. Kann
diese Maßnahme durch einen Kredit finanziert werden?
Herr
Haufe antwortet, dass man natürlich eine 100%ige Vorausschau nicht treffen
kann. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Steuereinnahmen in Höhe von 10 Mill.
geplant. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Aufnahme eines Kassenkredites.
Dieses Vorhaben hat 2013 oberste Priorität, und andere Maßnahmen müsste man mit
Haushaltssperren aussetzen.
Frau
Müller weist darauf hin, dass der Schulstandort von großer Bedeutung ist und
hier eine wichtige Entscheidung zu treffen ist. Es muss jedem Mitglied des
Gemeinderates bewusst sein, dass alle Investitionen auf Folgejahre verschoben
werden müssen.
Weitere
Mitglieder des Gemeinderates äußern sich dahingehend, dass solche Vorhaben für
Schule und öffentliche Gebäude über einen KFW-Kredit oder über die
Investitionskreditbank des Landes Sachsen-Anhalt günstig gefördert werden
könnten.
Abschließend
merkt Herr Haufe an, sollte die Gemeinde Schkopau nicht in der Lage sein diese
Maßnahme mit Eigenmitteln abzusichern, so muss man einen Kredit in Anspruch
nehmen.
Beschluss
GR 25 / 245 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 26.07.2012
die Änderung der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre
2012 bis 2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
20
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.