TOP Ö 8: Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung 2012 bis 2015

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Frau Tiesler erklärt, der Gemeinde Schkopau können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel in Höhe von 1,2 Mio. € für den Schulkomplex Raßnitz einschließlich der Turnhalle bereitgestellt werden. Die genannten Baumaßnahmen sind im Finanz- und Investitionsplan bereits verankert. Jedoch würden sich die tatsächlichen Baukosten in der Summe um ca. 1,2 Mio. € erhöhen. Dies ist erforderlich, um die Voraussetzungen der energetischen Sanierung für die in Aussicht gestellte Förderung zu erfüllen. Auf den Finanzplan würde sich die Maßnahme so auswirken, dass die Mittel in Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 2012 und 2013 bereitgestellt werden müssen. Die Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Nachtragshaushalt 2012 ist erforderlich. Da die Baumaßnahme Turnhalle, die ursprünglich im Jahr 2014 geplant war, aus den genannten Gründen bereits 2013 realisiert werden muss, muss eine Vorfinanzierung im Jahr 2013 zu Lasten des Jahres 2014 erfolgen. Andere Baumaßnahmen müssen auf die Folgejahre verschoben werden. Wenn die Steuereinnahmen wie geplant realisiert werden, wäre der Haushaltsausgleich über die Jahre 2013 und 2014 gesichert.

 

Herr Sachse fragt, was eintritt, wenn die erwarteten Einnahmen ausbleiben. Kann diese Maßnahme durch einen Kredit finanziert werden?

 

Herr Haufe antwortet, dass man natürlich eine 100%ige Vorausschau nicht treffen kann. Für das Haushaltsjahr 2013 sind Steuereinnahmen in Höhe von 10 Mill. € geplant. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Aufnahme eines Kassenkredites. Dieses Vorhaben hat 2013 oberste Priorität, und andere Maßnahmen müsste man mit Haushaltssperren aussetzen.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass der Schulstandort von großer Bedeutung ist und hier eine wichtige Entscheidung zu treffen ist. Es muss jedem Mitglied des Gemeinderates bewusst sein, dass alle Investitionen auf Folgejahre verschoben werden müssen.

 

Weitere Mitglieder des Gemeinderates äußern sich dahingehend, dass solche Vorhaben für Schule und öffentliche Gebäude über einen KFW-Kredit oder über die Investitionskreditbank des Landes Sachsen-Anhalt günstig gefördert werden könnten.

 

Abschließend merkt Herr Haufe an, sollte die Gemeinde Schkopau nicht in der Lage sein diese Maßnahme mit Eigenmitteln abzusichern, so muss man einen Kredit in Anspruch nehmen.

 

Beschluss GR 25 / 245 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 26.07.2012 die Änderung der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2012 bis 2015.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

20 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.