Sitzung: 12.06.2012 Bau- und Planungsausschuss
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: III/113/2012
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung am
05.06.2012-gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) zuletzt geändert durch Art. 4
Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004
(GVBl. S. 856) die Widmung der Teilflächen der Straße Hallesche
Straße als öffentliche Verkehrsfläche, gelegen in Schkopau.
Die Verkehrsfläche beginnt an der Brücke über die Laucha in
südwestlicher Richtung über das
anteilige Flurstück Gemarkung Schkopau, Flur 4, Flurstück 11/005
bis zur Sporthalle, anteilig über das Flurstück Gemarkung Schkopau, Flur 4,
Flurstück 11/006.
(siehe Auszug aus dem Liegenschaftskataster als Anlage).
Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die
öffentliche Widmung
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
7 |
davon
anwesend: |
7 |
Ja-Stimmen: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Ausschusses von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.