TOP Ö 10: Öffentliche Widmung OT Schkopau - Hallesche Straße

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am

05.06.2012-gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die Widmung der Teilflächen der Straße „Hallesche Straße“ als öffentliche Verkehrsfläche, gelegen in Schkopau.

 

Die Verkehrsfläche beginnt an der Brücke über die Laucha in südwestlicher Richtung über das

anteilige Flurstück Gemarkung Schkopau, Flur 4, Flurstück 11/005 bis zur Sporthalle, anteilig über das Flurstück Gemarkung Schkopau, Flur 4, Flurstück 11/006.

 

(siehe Auszug aus dem Liegenschaftskataster als Anlage).

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung

ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.