Herr Weiß erklärt, dass die Anfrage des
Investors zur Errichtung einer Photovoltaikanlage dem Ortschaftsrat Lochau zur
Stellungnahme gegeben wurde. Der Ortschaftsrat hat sich am 19.03. und am
23.04.2012 mit dieser Bauanfrage auseinandergesetzt. Im Ergebnis dessen lehnt
der Ortschaftsrat eine Bebauung, auch in reduzierter Form, des Ackerlandes und
der Waldflächen mit Photovoltaikanlagen ab.
Der Bau- und Planungsausschuss stimmte dieser
Beschlussvorlage in der Vorberatung zu.
Herr Schräpler erläutert seine sowie des
Ortschaftsrates Lochau Bedenken zum Bau dieser Anlage. Die Größenordnung der zu
bebauenden Fläche beträgt 38 ha. Die Ortschaft Lochau hat eine Größe von 30 ha.
Des Weiteren erklärt er, dass im
Flächennutzungsplan die zu bebauende Fläche als Wald-, Grün- und Ackerfläche
ausgewiesen ist. Um den Einklang der Flächenentwicklung herzustellen, muss der
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Auch hier stimmt der
Ortschaftsrat Lochau einer Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu. Der
Ortschaftsrat Lochau hat sich mit 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gegen den
Solarpark Lochau ausgesprochen und bittet, dass der Gemeinderat dem Votum des
Ortschaftsrates folgt.
Herr Teske sagt, man sollte nach Möglichkeiten
für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Gewerbegebieten suchen. Das Votum
des Ortschaftsrates Lochau soll man respektieren.
Herr Rattunde ist der Auffassung, dass man auch
im Planungsrecht mögliche Alternativen in Erwägung ziehen sollte. Wenn 1/3 der
Fläche nicht im gewünschten Maße genutzt wird kommt der Investor Lochau entgegen.
Man sollte den Aufstellungsbeschluss des B-Planes beschließen und im Nachhinein
entsprechende Argumente erörtern und abwägen. Der Investor muss sich mit allen
Problemen auseinandersetzen, um eine fachliche und rechtliche Basis zu erstellen.
Die SPD Fraktion verlangt eine 5 minütige
Unterbrechung der Gemeinderatssitzung.
Herr Eckl sagt, dass durch die Investition kein
Arbeitsplatz entstehen wird.
Herr Trisch kritisiert, dass bei jeglicher Art
der Kommentierung des Gemeinderatsvorsitzenden die Sitzungsleitung nicht
abgegeben wird.
Weiter fragt er, ob die Besitzverhältnisse
geklärt sind und wem das Land gehört?
Herr Weiß antwortet, dass die Papenburg AG
Eigentümer ist.
Herr Trisch sagt, dass die SPD Fraktion sich den
Ausführungen von Herrn Rattunde anschließt.
Weitere Gemeinderäte/-innen sind der Meinung,
sich dem Votum des Ortschaftsrates Lochau anzuschließen und dieser
Beschlussvorlage nicht zuzustimmen.
Beschluss
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2012
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7/9 Solarpark Lochau der Gemeinde
Schkopau, Ortsteil Lochau.
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Lochau,
Flur 2:
1/2, 1/3, 2/4, 2/5, 3/1, 3/2, 4/4, 4/5,
Flur 3:
33/19, 35/3, 43/3, 43/4, 44/2, 44/3, 81/2, 81/3,
Flur 5:
12/12, 12/13, 12/14
sowie teilweise die Flurstücke
Flur 2
1/1, 2/3, 3/3, 4/3,
Flur 3
33/10, 33/17, 33/18, 33/21, 33/37, 35/2, 43/5,
44/1, 44/4, 350/0
Flur 5
12/8
Die Flurstücke 43/8,
348/0 und 349/0 der Flur 3 werden für die Umgehungsstraße freigehalten und sind
nicht Bestandteil des Bebauungsplans.
Für externe
Ausgleichsmaßnahmen werden folgende Flächen in den Geltungsbereich der Planung
einbezogen: Gemarkung Lochau, Flur 3, Flurstück 351/0, 353/0 (teilweise),
354/0, 356/0 und 33/17 (teilweise).
Das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans soll durchgeführt werden.
Der Beschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
Die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche
Auslegung im Bürgerhaus der Gemeinde Schkopau, im Lichthof des Bauamtes,
Schulstraße 18, 06258 Schkopau erfolgen. Während der Auslegungsfrist können von
jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Der
Auslegungszeitraum wird ortsüblich durch Bekanntgabe im Amtsblatt der Gemeinde
Schkopau erfolgen. Weiterhin sind zur Ermittlung des erforderlichen Umfanges
und Detaillierungsgrades des Umweltberichtes die von der Planung berührten
Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe
einer Stellungnahme aufzufordern.
Diese
Beschlussvorlage wurde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
16 |
Stimmenthaltung: |
2 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.