Herr
Weiß berichtet, dass diese Thematik ausführlich im Sozialausschuss beraten
wurde und dass man hat sich für eine kostengünstigere Variante entschieden hat.
Um parallel zur Genehmigung die Ausschreibungsunterlagen erarbeiten lassen zu
können, damit die Umsetzung zeitlich zu optimieren ist, ist eine vorherige
Freigabe der Mittel notwendig. Deshalb macht sich die Aufhebung des Sperrvermerkes
dringend erforderlich.
Beschluss
GR 22 / 235 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2012
die Aufhebung des Haushaltvermerkes auf der Haushaltstelle 21100.94019 Um- und
Ausbau Grundschule/ Hort
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.