TOP Ö 19: Öffentliche Widmung OT Hohenweiden - Grüne Aue

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Weiß erklärt, dass die Straße „Grüne Aue“ in die Gruppe der Gemeindestraßen (Erschließungsstraßen) eingestuft ist und der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wird. Hinsichtlich der Benutzungsart und des Benutzungszweckes sowie des Benutzungskreises gibt es keine Einschränkungen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Schkopau. Zu den hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde Schkopau gehört es, Gemeindestraßen zu widmen.

 

Beschluss GR 22 / 233 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2012 gemäß § 6 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993 (GVBl. S. 334) zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die Widmung der Straße „Grüne Aue“ als öffentliche Gemeindestraße,

gelegen in Schkopau,

Gemarkung Hohenweiden         Flur 2, Flurstück 486/000

                                                Flur 2, Flurstück 462/000

(siehe Auszug aus dem Liegenschaftskataster als Anlage).

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.