Herr Weiß erläutert, dass die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und den Hinweisen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit keinen Änderungsbedarf ergaben. Aufgrund dessen wurden der Planzeichnung in der Satzungsfassung vom März 2012 nur die Verfahrensvermerke beigefügt. Die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzungsfassung vom März 2012 schließt das Aufhebungsverfahren ab.
Der Bau- und Planungsausschuss stimmte der Beschlussvorlage zu.
Beschluss GR 22 / 230 / 2012
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner
Sitzung am 24.04.2012 die zum Entwurf (Stand August 2011) eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/
Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit mit folgendem Ergebnis geprüft:
(Vgl.
beiliegende Abwägungsbögen)
Der Gemeinderat der Gemeinde
Schkopau beschließt weiterhin, dass die Abwägung vom Juli 2011 zum Vorentwurf (Stand
März 2011) in der bestehenden Fassung ihre Gültigkeit behält.
Das Planungsbüro StadtLandGrün
wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/
Nachbargemeinden von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt die
Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Bösch- Beton- GmbH in der
Fassung vom März 2012 nach § 10 BauGB als Satzung.
Die Begründung in der Fassung
vom März 2012 wird gebilligt.
Das Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den
Beschluss über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Bösch-
Beton- GmbH ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.