TOP Ö 17: Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans "Bösch- Beton- GmbH"

 

Herr Weiß erläutert, dass die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und den Hinweisen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit keinen Änderungsbedarf ergaben. Aufgrund dessen wurden der Planzeichnung in der Satzungsfassung vom März 2012 nur die Verfahrensvermerke beigefügt. Die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzungsfassung vom März 2012 schließt das Aufhebungsverfahren ab.

Der Bau- und Planungsausschuss stimmte der Beschlussvorlage zu.

 

Beschluss GR 22 / 230 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 die zum Entwurf (Stand August 2011) eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit mit folgendem Ergebnis geprüft:

(Vgl. beiliegende Abwägungsbögen)

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt weiterhin, dass die Abwägung vom Juli 2011 zum Vorentwurf (Stand März 2011) in der bestehenden Fassung ihre Gültigkeit behält.

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Bösch- Beton- GmbH“ in der Fassung vom März 2012 nach § 10 BauGB als Satzung.

Die Begründung in der Fassung vom März 2012 wird gebilligt.

Das Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den Beschluss über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Bösch- Beton- GmbH“ ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

27 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.