Herr Haufe berichtet, dass das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises die Jahresrechnung 2010 gemäß den
Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung, der GO LSA sowie nach den
Haushaltsgrundsätzen geprüft hat. Gründe, die einer Entlastung für das
Haushaltsjahr 2010 entgegenstehen, haben sich bei der Prüfung nicht ergeben.
Beanstandet wurden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und das Fehlen von
entsprechenden Beschlüssen der Verbandsversammlung (z. B. Reparatur und
Sanierungsmaßnahmen Aussichtsturm Raßnitz).
Frau Müller sagt, dass die Kritik des
Rechnungsprüfungsamtes berechtigt ist, jedoch war es so politisch gewollt und
der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen. Der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss hat sich mit der Jahresrechnung 2010 ausgiebig beschäftigt
und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung.
Beschluss
GR 22 / 228 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau als Rechtsnachfolger des ehemaligen
kommunalen Zweckverbandes Saale-Elster-Luppe-Aue beschließt in seiner Sitzung
am 24.04.2012:
1. Der Gemeinderat nimmt das im
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom
15.02.2012 festgestellte Ergebnis der Prüfung
der Jahresrechnung des kommunalen
Zweckverbandes Saale-Elster-Luppe-Aue für das
Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stellt das
Ergebnis der Jahresrechnung 2010 unter Einbeziehung
der Abschlussbuchungen nach § 41 Abs. 3,
Satz 2, GemHVO wie folgt fest:
Summe
Einnahmen Summe
Ausgaben
Verwaltungshaushalt 25.604,05 25.604,05
Vermögenshaushalt 24.848,19
24.848,19
Gesamthaushalt 50.452,24 50.452,24
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3. Aufgrund des geprüften und
festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des
Haushaltsjahres
2010 des Zweckverbandes Saale-Elster-Luppe-Aue wird die Entlastung des
Bürgermeisters gemäß § 170 (3) der GO LSA erteilt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
27
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.