TOP Ö 22: Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten

 

Herr Eckl weist darauf hin, dass diese Beschlussvorlage für die Gemeinde eine Arbeitsgrundlage ist, um in den angespannten Kita-Situationen einheitliche Entscheidungen treffen zu können.

Frau Spaller erklärt, dass durch die Gemeinde seid dem 01.10.2010 keine Zusagen an die Eltern von ortsfremden Kindern gemacht worden. Die Eltern sind sehr erfinderisch, um einen Kitaplatz zu erhalten, außerdem werden die Einwohnermeldedaten abgeprüft.  Trotz der Bemühungen der Gemeine können nicht alle Kinder in Kindereinrichtungen aufgenommen werden. Aus diesem Grund wurde Kriterien erarbeitet, nach denen zukünftig die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgen soll.

 

Herr Sachse betont, dass auch im OT Döllnitz Betreuungsplätze fehlen. Es gibt interne Überlegungen, wie die Raumkapazität erweitert werden kann, um die erforderlichen Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Haufe erläutert, dass sich die Arbeitsgruppen sehr intensiv mit verschiedenen Varianten der Kriterien für die Vergabe von Bertreuungsplätzen in den Kindertagesstätten beschäftigt haben.

Insgesamt sind auf den Wartelisten 134 Kinder zu verzeichnen.

  • im Teil I            104 Kinder,
  • im Teil II           7 Kinder,
  • im Teil III         23 Kinder.

 

Schwerpunktproblem ist die Kindertagesstätte in Schkopau, da 33 Kinder auf der Warteliste stehen und 24 Kinder dagegen nur abgehen/eingeschult werden.

 

Im OT Hohenweiden hat der Ortsbürgermeister sein Büro bereits für Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt.

Abschließend erläutert Herr Haufe, dass er in besonderen Härtefällen Einzelfallentscheidungen treffen kann, im OT Schkopau gibt es aber zurzeit dafür keine Grundlage.