TOP Ö 12: Ernennung zum Ehrenbeamten als stellvertretender Gemeindewehrleiter

Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Schmidt informiert, dass alle erforderlichen Qualifikationen für die Ernennung zum Ehrenbeamten als stellvertretender Gemeindewehrleiter erfüllt sind.

 

Beschluss GR 21 / 212 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2012 Herrn Uwe Dannowski unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit (für die Dauer von 6 Jahren) zum stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schkopau zu berufen.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.