Frau Spaller erläutert die neuen Schulbezirke
für die Grundschulen, die in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau sind. Diese
gelten ab dem Schuljahr 2013/14.
Die Änderung war erforderlich, da die Gemeinde
Schkopau die Vereinbarung über die Aufnahme von Kindern und Schülern und den
Lastenausgleich zum 31.12.2010 mit der Stadt Merseburg gekündigt hat. Bedingt
durch die Kündigung der Vereinbarung sollte eine neue Vereinbarung geschlossen
werden, welche den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Beschulung von
Merseburger Kindern in Schkopau regelt. Die Stadt Merseburg teilte mit, dass auf
Grund der Konsolidierung deren Haushaltes eine freiwillige Zahlung nicht erbracht
werden kann. Damit die Gemeinde nicht die Kosten allein tragen muss, bleibt nur
die Änderung des Schulbezirkes.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales,
Kultur und Sport stimmt dieser Zuordnung der Grundschulen zu.
Beschluss
GR 21 / 216 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 21.02.2012
die Zuordnung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der
Gemeinde Schkopau wie folgt:
Grundschule im Ortsteil |
Schulbezirk, bestehend aus den
Ortsteilen |
Döllnitz |
Döllnitz,
Burgliebenau, Lochau |
Raßnitz |
Raßnitz,
Ermlitz, Röglitz |
Schkopau |
Schkopau,
Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha |
Wallendorf |
Wallendorf
(Luppe), Luppenau, Leuna
(Ortsteile Friedensdorf, Zöschen und Zweimen) |
Die
Änderung der Schulbezirke gilt für Schulanfänger ab dem Schuljahr 2013/14.
Zuvor durchgeführte Einschulungen sind hiervon nicht betroffen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
24
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.