TOP Ö 10: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des B-Plans Nr. 3.1 "Industriestandort Schkopau" der Gemeinde Schkopau OT Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Weiß erklärt die Beschlussvorlage und fügt hinzu, dass mit der 2. Änderung im südöstlichen Randbereich die überbaubare Fläche geringfügig durch Verschiebung der Baugrenze erweitert und die Grundflächenzahl mäßig erhöht werden.

 

Beschluss GR 20 / 208 / 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt in seiner Sitzung am 31.01.2012 den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Industriestandort Schkopau“ einschließlich Begründung vom Dezember 2011 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Dabei wird der Öffentlichkeit vom 09.02.2012 bis einschließlich 09.03.2012 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:

montags, mittwochs:      9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr

dienstags:                      9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

donnerstags:                 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

sowie freitags:               9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

Das Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

24 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.