Herr Weiß erklärt die Beschlussvorlage und fügt
hinzu, dass mit der 2. Änderung im südöstlichen Randbereich die überbaubare
Fläche geringfügig durch Verschiebung der Baugrenze erweitert und die
Grundflächenzahl mäßig erhöht werden.
Beschluss
GR 20 / 208 / 2012
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt in seiner Sitzung am 31.01.2012 den
Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1
Industriestandort Schkopau einschließlich Begründung vom Dezember 2011 gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB.
Dabei wird der
Öffentlichkeit vom 09.02.2012 bis einschließlich 09.03.2012 während folgender
Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf des
Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:
montags, mittwochs: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 14.00 Uhr
dienstags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00
Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr
Ort und Dauer der
Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem
Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können.
Das
Planungsbüro StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
24
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.