TOP Ö 9: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 09.11.2023 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 26.04.2021 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

7 + Bürgermeister

davon anwesend:

7 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Haupt- und Vergabeausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.