Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 14.1.5 der Verwaltungsvorschrift des Personenstandsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt können Bürgermeister zu Standesbeamten bestellt
werden. Die Bestellung darf auf bestimmte Tätigkeiten z.B. die Durchführung von
Eheschließungen beschränkt werden. Voraussetzung für die Bestellung ist der
Besuch einer Fortbildungsmaßnahme an der Akademie für Personenstandswesen Bad
Salzschlirf. Herr Torsten Ringling hat vom 04.09. bis 06.09.2023 das Seminar
Bürgermeister als Eheschließungsbeamte besucht. Die Bestellung ist keine
beamtenrechtliche Ernennung, sondern die Übertragung einer besonderen Funktion
für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben des Personenstandswesens für die der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters zuständig
ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 07.11.2023 die Bestellung
des Bürgermeisters zum Standesbeamten für Eheschließungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
26 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenthaltung: |
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ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
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Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.