Sachverhalt:
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche in Wallendorf eine ergänzende Wohnbebauung zu ermöglichen.
Das potenzielle Plangebiet liegt
südlich der Leipziger Allee und umfasst die Flurstücke 28, 29/2 und 27
(Gemarkung Wallendorf, Flur 4).
Da die zu überplanende Fläche fast vollständig von Bebauung umgeben ist, kann der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden (§ 13a BauGB). Aufgrund dessen bedarf es keines Umweltberichts und, aufgrund der zulässigen Grundfläche unter 20.000 m², auch keiner Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Ebenso ist es möglich, den Flächennutzungsplan, der eine Fläche für die Landwirtschaft darstellt, nachträglich auf dem Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Ortschaftsrat Wallendorf hat einstimmig für die Aufstellung des Bebauungsplans gestimmt und den Namen Am alten Bahnhof vorgeschlagen.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12/1 Am alten Bahnhof empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Wallendorf, Flur 4:
27 |
28 |
29/2 |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
25 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
20 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.