Herr
Weiß erläutert die Beschlussvorlage vom 15.11.2011.
Beschluss GR 19 / 204 / 2011
Der Gemeinderat der Gemeinde
Schkopau beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2011 gemäß § 6
Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) i. d. F. vom 06.07.1993
(GVBl. S. 334) zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung der
Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. S. 856) die
Widmung der Straße Eisenbahnstraße als
öffentliche Straße,
gelegen in Schkopau,
Gemarkung Schkopau, Flur 2, Flurstück 448/000
Flur
2, Flurstück 449/000 anteilig
(siehe Auszug aus dem Liegenschaftskataster als Anlage).
Der Bürgermeister der Gemeinde
Schkopau wird beauftragt, die öffentliche Widmung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein
Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.