Empfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 20.09.2022, die Ausnahmen von der Erhöhung der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen der Gemeinde Schkopau anlässlich der Implementierung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023 zu zustimmen.
Bei diesen Einnahmen wird die Umsatzsteuer auf Basis der bisherigen Einnahmen abgeführt (Einnahmen abzgl. Umsatzsteuer):
Produkt-nummer |
Produktbezeichnung |
Sachkonto |
Sachkontobezeichnung |
Art der Leistung |
211110 |
Grundschulen |
44610000 |
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
Kopiergeld für Schüler |
315100 |
Soziale Einrichtungen |
44610000 |
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
Teilnehmerbeiträge für Seniorenveranstaltungen |
126000 |
Brandschutz |
44610000 |
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
Teilnehmerbeiträge für Zeltlager |
365100 |
Kindertagesstätten |
44610000 |
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
Einnahmen aus Veranstaltungen Kita (Trödelmarkt,
Kuchenbasar) |
366100 |
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit |
44610000 |
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte |
Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen Jugendclubs |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
26 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
14 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
14 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.