Frau Müller sagt, dass der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss in der Sitzung am 15.09.2011 sich ausführlich mit der
Jahresrechnung 2010 beschäftigte. Die Stellungnahme des Bürgermeisters liegt
vor und es wurde eine ordentliche Haushaltsführung geführt. Der Ausschuss
empfiehlt die Jahresrechnung 2010 zu bestätigen und den Bürgermeister zu
entlasten.
Herr
Eckl merkt an, dass jedes Jahr ein Rechnungsprüfungsbericht vorliegt, und das
dieser sich von Jahr zu Jahr verbessert. Er ist der Meinung, dass
verantwortungsvoll mit Entscheidungen umgegangen wird.
Er
spricht seinen Dank für die gute Arbeit an die Verwaltung aus.
Herr Wanzek pflichtet Herrn Eckl bei und bedankt
sich bei der Verwaltung.
Er merkt an, dass lt. Schlussbericht über die
Prüfung der Jahresrechnung 2010 auf der Seite 16
die Feststellung zur Prüfung von über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sich der Gemeinderat nicht über die Entscheidung der
Kämmerin hinwegsetzen darf.
Beschluss
GR 17 / 192 / 2011
Der
Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 11.10.2011:
1. Der Gemeinderat nimmt das im
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom
11.08.2011 festgestellte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der
Gemeinde
Schkopau für das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stellt das
Ergebnis der Jahresrechnung 2010 unter Einbeziehung
der Abschlussbuchungen nach § 41 Abs. 3, Satz 2, GemHVO wie folgt fest:
Summe
Einnahmen Summe
Ausgaben
Verwaltungshaushalt 21.472.853,44 21.472.853,44
Vermögenshaushalt 4.283.464,78
4.283.464,78
Gesamthaushalt 25.756.318,22
25.756.318,22
==================================
3. Aufgrund des geprüften und
festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung des
Haushaltsjahres 2010 der Gemeinde Schkopau wird die Entlastung des
Bürgermeisters der Gemeinde
Schkopau gemäß § 170 (3) der GO LSA erteilt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
23
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
1 |
Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist Herr
Albrecht von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.