Sitzung: 03.05.2022 Haupt- und Vergabeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: II/060/2022
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
26.04.2021 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt.
Mit Anschreiben vom 21.03.2022 hat der Förderverein Lochau e.V.
mitgeteilt sowohl eine Sachspende für 2 Tischtennisplatten als auch eine
Sachspende für Pflastermaterial für die dafür notwendige Pflasterfläche dem
Jugendclub Lochau zur Verfügung stellen zu wollen. Das Vorhaben wurde bereits
mit dem Bauamt abgesprochen und befürwortet.
Dem Haupt- und Vergabeausschuss wird somit empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendungen und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau beschließt in
seiner Sitzung am 03.05.2022 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der
Gemeinde Schkopau vom 26.04.2021 die Annahme der in der Anlage genannten
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
7 + Bürgermeister |
davon anwesend: |
6 + Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Haupt- und Vergabeausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.