TOP Ö 9: Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 26.04.2021 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 € und 5.000,00 € liegt.

 

Mit Anschreiben vom 21.03.2022 hat der Förderverein Lochau e.V. mitgeteilt sowohl eine Sachspende für 2 Tischtennisplatten als auch eine Sachspende für Pflastermaterial für die dafür notwendige Pflasterfläche dem Jugendclub Lochau zur Verfügung stellen zu wollen. Das Vorhaben wurde bereits mit dem Bauamt abgesprochen und befürwortet.

Dem Haupt- und Vergabeausschuss wird somit empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendungen und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 03.05.2022 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 26.04.2021 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

7 + Bürgermeister

davon anwesend:

6 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltung:

0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

0

 

Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Haupt- und Vergabeausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.