TOP Ö 15: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Gewerbepark Hohenweiden" der Gemeinde Schkopau, OT Hohenweiden in den Bebauungsplan Nr. 4/4 "Sportplatz Hohenweiden", Abwägungsbeschluss, Entwurfabeschluss, Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Beschlussvorschlag:

 

1        Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden mit folgendem Ergebnis geprüft:

          vgl. beiliegende Abwägungsbögen

 

Die Hyder Consulting GmbH Deutschland wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Anregungen hervorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2        Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbepark Hohenweiden“ nunmehr als Bebauungsplan Nr. 4/4 „Sportplatz Hohenweiden“ in der Fassung vom März 2010 sowie die Begründung mit Umweltbericht gleichen Datums und beschließt die Offenlage des Plans, des Gutachtens zur Schallimmissionsprognose und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Dabei wird der Öffentlichkeit vom 26.07.2010 bis einschließlich 27.08. 2010 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf der 1. Änderung o. g. Bebauungsplans, das Gutachten zur Schallimmissionsprognose sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen einzusehen und Anregungen geltend zu machen:

 

montags, mittwochs:        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr

dienstags:                        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

donnerstags:                    9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

sowie freitags:                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

 

Die Hyder Consulting GmbH Deutschland soll beauftragt werden, die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nochmals zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.