Sitzung: 08.07.2010 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25
Vorlage: III/005/2010
Beschlussvorschlag:
1 Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat die zum Vorentwurf
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange/Nachbargemeinden mit folgendem Ergebnis geprüft:
vgl. beiliegende Abwägungsbögen
Die Hyder Consulting
GmbH Deutschland wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Anregungen hervorgebracht
haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
2 Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau
billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Gewerbepark
Hohenweiden nunmehr als Bebauungsplan Nr. 4/4 Sportplatz Hohenweiden in der
Fassung vom März 2010 sowie die Begründung mit Umweltbericht gleichen Datums
und beschließt die Offenlage des Plans, des Gutachtens zur
Schallimmissionsprognose und der wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Dabei wird der
Öffentlichkeit vom 26.07.2010 bis einschließlich 27.08. 2010 während folgender
Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die
Gelegenheit gegeben, den Entwurf der 1. Änderung o. g. Bebauungsplans, das
Gutachten zur Schallimmissionsprognose sowie die vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen einzusehen und Anregungen geltend zu machen:
montags, mittwochs: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr -
14.00 Uhr
dienstags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der
Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem
Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können.
Die Hyder Consulting
GmbH Deutschland soll beauftragt werden, die von der Planung betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nochmals
zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.