TOP Ö 14: Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 "Wohnanlage Raßnitz der Gemeinde Schkopau", Ortsteil Raßnitz, Abwägungsbeschluss, Satzungsbeschluss

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat die Stellungnahmen, die zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans eingegangen sind, mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

(vgl. beiliegende Abwägungsbögen)

 

Die Hyder Acerplan GmbH wird beauftragt, die Behörden, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans  Nr. 3 „Wohngebiet Raßnitz“ in der Fassung vom April 2010, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B nach § 10 BauGB als Satzung.

 

3.      Die Begründung in der Fassung vom April 2010 wird gebilligt.

 

4.      Das Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der geänderte Plan mit Kurzbegründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.