Sachverhalt:
Die Gemeinde Schkopau ist
gesetzlich dazu verpflichtet, die Geräuschbelastung durch Umgebungslärm an
Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47 b Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) bis zum 30. Juni 2022 in einer Lärmkarte darzustellen. Zur
personellen und finanziellen Entlastung bieten der SGSA und das Land Sachsen-
Anhalt allen kartierungspflichtigen Gemeinden die Möglichkeit, ihre
Lärmkartierung landeszentral zu organisieren. Hierzu wird durch den SGSA ein
Rahmenvertrag mit dem Land Sachsen- Anhalt, vertreten durch das Landesamt für
Umweltschutz (LAU), geschlossen, dem die Gemeinde Schkopau beitreten kann.
Nähere Informationen hierzu sind dem als Anlage beigefügten Anschreiben des SGSA zu entnehmen.
Zur Finanzierung der landeszentralen Lärmkartierung erhebt das LAU von den beigetretenen Städten und Gemeinden eine Umlage in Höhe von 800 Euro pro zu kartierendem Streckenkilometer sowie einen Grundbetrag von 700 Euro. Aus dieser Umlage finanziert das LAU sämtliche mit der Lärmkartierung 2022 einhergehenden ingenieurtechnischen Dienstleistungen, die als Fremdvergabe an Dritte vergeben werden (einschließlich der Qualifizierung der Eingangsdaten).
Durch den Betritt der Gemeinde Schkopau zum Rahmenvertrag entstehen Kosten in Höhe von 15.204 Euro für die kartierungspflichtigen Hauptverkehrswege (A9, A38, B6, B91, B181, L171 und L172) mit einer Gesamtlänge von 18,13 km.
(800 Euro x 18,13 km = 14.504 Euro zuzüglich eines Grundbetrages von 700 Euro).
In den Vorjahren wurde die
Lärmkartierung eigenständig durch die Gemeinde Schkopau vergeben. Aufgrund
dessen werden aktuell Angebote eingeholt, die Auskunft über die möglichen
Kosten geben sollen, wenn die Gemeinde Schkopau nicht der landeszentralen
Lärmkartierung beitritt. Da diese Informationen derzeit noch nicht vorliegen,
bitte ich vorerst um die Empfehlung der landeszentralen Vergabe beizutreten,
falls die Kosten für die eigenständige Lärmkartierung den bisher veranschlagten
Wert von 15.204 Euro übersteigen.
Hierfür muss die Zustimmung zum Beitritt des Gemeinderates jedoch bis spätestens Ende Juli 2021 beschlossen sein, damit das Kartierungsziel des LAU fristgerecht erreicht werden kann. Aufgrund dessen kann derzeit keine Aufschiebung der Entscheidung erfolgen, um die Ergebnisse der Angebotsabforderung abzuwarten.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde
Schkopau stimmt in seiner Sitzung am 20.07.2021 dem Beitritt der Gemeinde
Schkopau zum Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung
2022 an Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung der EU- Umgebungslärmrichtlinie
zwischen dem Land Sachen- Anhalt und dem Städte- und Gemeindebund Sachen-
Anhalt (SGSA) zu.
Ist eine eigenständige Vergabe der Lärmkartierung kostengünstiger, so ist diese Variante zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.