Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
26.04.2021 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt. Der Haupt- und Vergabeausschuss der Gemeinde Schkopau tagt
laut Sitzungskalender für das Jahr 2021 planmäßig wieder am 29.06.2021. Aus
diesem Grund wird dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über erhaltene
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendung
und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau
ansonsten zur Rückzahlung des erhaltenen Betrages an den Zuwendungsgeber
verpflichtet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
01.06.2021 gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
26.04.2021 die Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
27 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
28 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.