Sachverhalt:
Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2020 den Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplans in der Fassung vom April 2020 beschlossen.
Die öffentliche
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 16. Juli 2020 bis
einschließlich 21. August 2020 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 9. Juli 2020 um die Abgabe einer
Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans gebeten.
Im Ergebnis der
Beteiligungen zum Entwurf des Bebauungsplans wurden folgende wesentliche
Änderungen/ Ergänzungen vorgenommen, die zur Erarbeitung eines 2. Entwurfs
geführt haben:
-
die
Fläche für den Radweg nach Burgliebenau wird nicht mehr als Verkehrsfläche
festgesetzt, sondern es wird eine Vorbehaltsfläche für den Bau des Radwegs nachrichtlich
dargestellt,
-
in
die textliche Festsetzung 1.2 wurden Lagerhäuser, Lagerplätze und
öffentliche Betriebe neu aufgenommen,
-
die
textlichen Festsetzungen 3.1 und 3.2 gelten nicht für das Teilgebiet 3b,
-
Anpassung
der Abgrenzung des Pflanzgebotes P 3 an die Bestandssituation,
-
nachrichtliche
Übernahme des Gewässerrandsteifens des Schöpfwerksgrabens in die Planzeichnung
und
-
Aktualisierung
der Begründung.
Die Bezeichnung
des B- Plans wurde zunächst in Gewerbegebiet Döllnitz (zurück) geändert, auf
Empfehlung des Bauausschusses wurde jedoch der Titel An der Elsterbrücke
L 183 belassen.
Beschlussantrag:
Das beiliegende Abwägungsprotokoll vom April
2021 (Seiten 1 bis 48) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Dabei wird der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, während folgender Zeiten im Lichthof des Hauptamtes (Obergeschoss) der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau, die Gelegenheit gegeben, den 2. Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben:
montags und mittwochs: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 14.00 Uhr
dienstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 13.00 Uhr 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00 Uhr 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Sollten zum Auslegungszeitraum noch Einschränkungen aufgrund der COVID- 19- Pandemie bestehen, so werden in der Bekanntmachung gesondert Hinweise zur Zugänglichkeit des Bürgerhauses bekannt gegeben und gegebenenfalls ein längerer Auslegungszeitraum bestimmt.
Das Planungsbüro
StadtLandGrün wird beauftragt, die von der Planung betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen und von der erneuten
Auslegung zu benachrichtigen. Über das
Abwägungsergebnis ist zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
27 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.