Sitzung: 15.12.2020 Gemeinderat
Berichterstatter: Wolfgang Schmidt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: IV/062/2020
Sachverhalt:
Gemäß § 15 Absatz 3
des Hilfeleistung- und Brandschutz (GVBl. LSA S. 133) sind Wehrleiter und deren
Stellvertreter durch die Gemeinde in das Ehrenbeamtenverhältnis für 6 Jahre zu
berufen. Die Kameraden der OF Luppenau haben in der durchgeführten Wahl
einstimmig den Kameraden Robert Kloß als neuen Ortswehrleiter vorgeschlagen.
Der Ortschaftsrat
Luppenau hat in seiner letzten Sitzung der vorgesehen Berufung mehrheitlich
zugestimmt.
Kamerad Kloß verfügt
über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich der
Feuerwehr.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am
15.12.2020 Herrn Robert Kloß unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf
Zeit (für die Dauer von 6 Jahren) zum
Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Luppenau zu berufen
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.