Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde
Schkopau hat in seiner Sitzung am 13.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für den
B- Plan Nr. 9/27 Gewerbe- und Industriegebiet Lochau- Raßnitz gefasst.
Die Vorstellungen zu den Festsetzungen des neu aufzustellenden B- Plans müssen zunächst zwischen der Gemeinde und dem Investor abgestimmt werden. Es gibt insbesondere zu der Art der baulichen Nutzung (GE/ GI) unterschiedliche Vorstellungen, so dass derzeit ebenfalls noch kein Vorentwurf vorgelegt werden kann, mit dem die Träger öffentlicher Belange oder die Öffentlichkeit zur Stellungnahme aufgefordert werden könnten.
Weiterhin wird das Plangebiet zurzeit noch verfüllt bzw. durch Freiflächenphotovoltaikanlagen genutzt, so dass bisher keine eindeutig prägende Nutzung im Plangebiet festzustellen ist, die insbesondere die Art der baulichen Nutzung vorgibt.
Da jedoch in den derzeit noch
rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 4 und Nr. 6 Gewerbe- und Industriegebiet
Lochau- -Raßnitz einige Teilflächen als Industriegebiet ausgewiesen wurden,
möchte die Gemeinde mit der Veränderungssperre sicherstellen, dass keine neuen
Vorhaben auf der Grundlage dieser B- Pläne zugelassen werden können, damit die
neue Planung nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Um die Planungshoheit der
Gemeinde Schkopau angemessen ausüben zu können, soll zunächst der neue
Bebauungsplan erstellt werden.
Die Veränderungssperre ist somit erforderlich, um alle Festsetzungsmöglichkeiten im zukünftigen Planentwurf zu sichern.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 15.12.2020 die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre in dem Gebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 9/27 Gewerbe- und Industriegebiet Lochau- Raßnitz.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
25 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.