Sachverhalt:
Gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom
05.05.2020 beschließt der Haupt- und Vergabeausschuss über die Annahme und die
Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne
Aufgaben der Gemeinde Schkopau, wenn der Vermögenswert zwischen 500,00 und
5.000,00 liegt. Da die Einladungen für die nächste Sitzung am 19.11.2020
bereits versandt wurden und der nächste Sitzungstermin noch unbekannt ist, wird
dem Gemeinderat die beigefügte Übersicht über erhaltene Spenden, Schenkungen
und ähnliche Zuwendungen hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Annahme der aufgeführten Zuwendungen
und dem angegebenen Verwendungszweck zuzustimmen, da die Gemeinde Schkopau
ansonsten zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge an die Zuwendungsgeber
verpflichtet ist
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 24.11.2020 gemäß § 6
Absatz 3 Nr. 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schkopau vom 05.05.2020 die
Annahme der in der Anlage genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
22 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.