TOP Ö 13: Bebauungsplan Nr. 2/2 "An der Deponie/Industriegebiet Ost" der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Döllnitz, Entwurfsbeschluss und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2/2 „An der Deponie/Industriegebiet Ost“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung vom Oktober 2009, sowie die Begründung mit zugehörigem Umweltbericht vom November 2009 und beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans , der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der für den Geltungsbereich verfügbaren umweltbezogenen Informationen gemäß § 3     Abs. 2 BauGB.

 

Dabei wird der Öffentlichkeit vom 26.07.2010 2010 bis einschließlich 27.08.2010 2010 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht, sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen einzusehen und Anregungen geltend zu machen:

 

montags, mittwochs: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr

dienstags:                   9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

donnerstags:               9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

sowie freitags:             9.00 Uhr - 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

Der Vorhabenträger holt die Stellungnahmen der von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB ein und informiert sie über die Auslegung.