die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses GR 05/053/2019
vom 12.12.2019 bezüglich des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 5/26
An der Knapendorfer Mühle.
Die Aufhebung des Beschlusses GR 05/053/2019 ist aufgrund von Formfehlern bei der Ladung zu den Gemeinderatssitzungen vom 03.12.2019 und 12.12.2019 notwendig. Die rechtlichen Gegebenheiten sind dem beigefügten Anhörungsschreiben der Kommunalaufsicht vom 31.01.2020 zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
entfällt |
Ja-Stimmen: |
25 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
2 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.