Sachverhalt:
Grundlage für die Entschädigungssatzung ist die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung KomEVO) vom 29.05.2019, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 13 vom 07.06.2019, Seite 116 ff.
Die KomEVO legt in den § 6, 8 und 14 maximale Beträge
für Gemeinden der Größenklasse 10.000
bis 20.000 Einwohnern fest, die nicht überschritten werden dürfen. Gleichwohl
besteht hinsichtlich der festzusetzenden Höhe ein Gestaltungsspielraum der im
Ermessen des Gemeinderates steht.
In der Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses am
14.11.2019 wurde eine pauschalierte Auszahlung der Entschädigung für
ehrenamtlich Tätige empfohlen. Die Entschädigungssatzung wurde entsprechend
dieser Empfehlung angepasst. Zur besseren Verständlichkeit wurde ein Dokument
erarbeitet, welches ergänzende Hinweise zur Umsetzung enthält.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 03.12.2019 die
Entschädigungssatzung der Gemeinde Schkopau.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
27 +
Bürgermeister |
davon anwesend: |
24 +
Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.