TOP Ö 11: Wahlausschuss zur Bürgermeisterwahl

 

Herr Eckl sagt, dass der Wahlleiter, Herr Schmidt, laut § 10 des Kommunalwahlgesetzes ein Wahlausschuss berufen muss. Es können 2 bis 6 Personen bestimmt werden.

Herr Schmidt erklärt, dass sofort nach der Gemeinderatswahl die Bekanntmachungen zur Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschuss- und Wahlvorstandsmitgliedern bekannt gemacht wird. Damit erhalten die Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit, Mitglieder in die Ausschüsse zu delegieren.

 

Herr Eckl weist darauf hin, dass hierzu die Fraktionsvorsitzenden Vorschläge unterbreiten sollen.