Sitzung: 07.06.2011 Gemeinderat
Herr Eckl sagt, dass der Wahlleiter, Herr
Schmidt, laut § 10 des Kommunalwahlgesetzes ein Wahlausschuss berufen muss. Es
können 2 bis 6 Personen bestimmt werden.
Herr Schmidt erklärt, dass sofort nach der
Gemeinderatswahl die Bekanntmachungen zur Aufforderung an die Parteien und
Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschuss- und Wahlvorstandsmitgliedern
bekannt gemacht wird. Damit erhalten die Parteien und Wählergruppen die
Möglichkeit, Mitglieder in die Ausschüsse zu delegieren.
Herr Eckl weist darauf hin, dass hierzu die
Fraktionsvorsitzenden Vorschläge unterbreiten sollen.