TOP Ö 9: Beginn und Ende der Bewerbungszeit für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Schmidt erklärt die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass die Bekanntmachung des Wahltermins sofort nach Beschlussfassung erfolgen muss.

Herr Eckl betont, dass laut Kommunalwahlgesetz die Bewerbungsfrist 20 Tage vor der Wahl endet, dies ist der 19.09.2011, 18:00 Uhr. Somit muss der Wahlausschuss am 19.09.2011 die eingegangenen Bewerbungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit schlussendlich prüfen und empfiehlt dann dem Gemeinderat diese Bewerber zur Wahl zuzulassen. Er weist jetzt schon darauf hin, dass am 20.09.2011 die Gemeinderatssitzung stattfinden wird und dadurch die Ladungsfrist mit der Liste der Bewerber nicht eingehalten werden kann. Diese kann erst am Tag der GR Sitzung ausgehändigt werden.

 

Beschluss GR 15 / 163 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 07.06.2011 den Einreichungszeitraum für Bewerbungen um das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters, zur Wahl am 09.10.2011, wie folgt festzulegen:

1. Beginn der Einreichungsfrist:  am Tage nach der Stellenausschreibung

2. Ende der Einreichungsfrist:                Montag, den 19.09.2011, 18:00 Uhr


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.