Herr Schmidt erklärt die Beschlussvorlage und
weist darauf hin, dass die Bekanntmachung des Wahltermins sofort nach
Beschlussfassung erfolgen muss.
Herr Eckl betont, dass laut Kommunalwahlgesetz
die Bewerbungsfrist 20 Tage vor der Wahl endet, dies ist der 19.09.2011, 18:00
Uhr. Somit muss der Wahlausschuss am 19.09.2011 die eingegangenen Bewerbungen
auf Richtigkeit und Vollständigkeit schlussendlich prüfen und empfiehlt dann
dem Gemeinderat diese Bewerber zur Wahl zuzulassen. Er weist jetzt schon darauf
hin, dass am 20.09.2011 die Gemeinderatssitzung stattfinden wird und dadurch die
Ladungsfrist mit der Liste der Bewerber nicht eingehalten werden kann. Diese
kann erst am Tag der GR Sitzung ausgehändigt werden.
Beschluss
GR 15 / 163 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 07.06.2011
den Einreichungszeitraum für Bewerbungen um das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters,
zur Wahl am 09.10.2011, wie folgt festzulegen:
1.
Beginn der Einreichungsfrist: am Tage
nach der Stellenausschreibung
2.
Ende der Einreichungsfrist: Montag,
den 19.09.2011, 18:00 Uhr
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.