TOP Ö 12: Mandatsniederlegung des Mitgliedes des Ortschaftsrates Luppenau, Herrn Tino Schneider

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Schmidt erklärt die Beschlussvorlage und verweist auf Nachfrage der Gemeinde auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis, wonach hauptamtliche Mitarbeiter der Kernverwaltung in der Gemeinde den Bestimmungen des §§ 86 ABs.3 in Verbindung mit dem § 40 Absatz 1 Nr. 1 a der GO LSA unterliegen und somit aus dem Ortschaftsrat ausscheiden.

 

Beschluss GR 15 / 165 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 07.06.2011 auf der Grundlage des § 41, Absatz 1 Nummer 3 GO LSA die Mandatsniederlegung und das Ausscheiden von Herrn Tino Schneider aus dem Ortschaftsrat Luppenau.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

25 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.