Herr Schmidt erklärt die Beschlussvorlage und
verweist auf Nachfrage der Gemeinde auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des
Landkreises Saalekreis, wonach hauptamtliche Mitarbeiter der Kernverwaltung in
der Gemeinde den Bestimmungen des §§ 86 ABs.3 in Verbindung mit dem § 40 Absatz
1 Nr. 1 a der GO LSA unterliegen und somit aus dem Ortschaftsrat ausscheiden.
Beschluss
GR 15 / 165 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 07.06.2011
auf der Grundlage des § 41, Absatz 1 Nummer 3 GO LSA die Mandatsniederlegung
und das Ausscheiden von Herrn Tino Schneider aus dem Ortschaftsrat Luppenau.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
25
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
26 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.