TOP Ö 26: Verteilung von Zuwendungen für denkmalgeschützte Objekte

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Eckl erklärt, dass die Summe der gestellten Anträge die Höhe der geplanten Mittel weit übersteigt. Der Bau- und Planungsausschuss hat über diese förderfähigen Anträge beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, diese so zu beschließen.

 

Beschluss GR 14 / 155 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011 die Zuwendungen für denkmalgeschützte Objekte wie folgt zu verteilen:

 

  1. Kirche Schkopau                                              25.000 €
  2. Kirche Burgliebenau                                         32.500 €
  3. Kirche Bündorf                                       1.700 €
  4. Kirche Lössen                                                  15.000 €
  5. Friedensdenkmal Döllnitz                                       800 €

Summe:                                                           75.000 €

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.