TOP Ö 16: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Gewerbepark Hohenweiden" in den Bebauugsplan Nr. 4/4 "Sportplatz Hohenweiden", Abwägungsbeschluss, Beschluss des überarbeiteten Entwurfs, Beschluss zur erneuten Offenlage

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Weiß erklärt, dass dieser B-Plan umfangreich in vorangegangenen Sitzungen diskutiert wurde. Der Ortschaftsrat Hohenweiden empfiehlt ebenfalls die Beschlussfassung.

 

Beschluss GR 14 / 145 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011 nach Prüfung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden die vorliegenden Unterlagen zur Abwägung mit folgendem Ergebnis:

vgl. beiliegende Abwägungsbögen

 

Die Hyder Consulting GmbH Deutschland wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Anregungen hervorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt den überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gewerbepark Hohenweiden“ nunmehr als Bebauungsplan Nr. 4/4 „Sportplatz Hohenweiden“ in der Fassung vom November 2010 sowie die Begründung mit Umweltbericht gleichen Datums und beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Plans, des Gutachtens zur Schallimmissionsprognose und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Dabei wird der Öffentlichkeit vom 26.04.2011 bis einschließlich 27.05.2011 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung o. g. Bebauungsplans, das Gutachten zur Schallimmissionsprognose sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen einzusehen und Anregungen geltend zu machen:

 

montags, mittwochs:        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr

dienstags:                        9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

donnerstags:                    9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

sowie freitags:                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den nachfolgend geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können:

 

-                Ausweisung einer maximal zulässigen Grundfläche statt einer Grundflächenzahl

-        Veränderungen hinsichtlich der ausgewiesenen Maßnahmeflächen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft mit Wegfall der Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft auf der Grünfläche am südlichen Rand des Geltungsbereiches, Reduzierung der Maßnahmefläche im Bereich der westlichen Grünfläche, Verzicht auf die Ausweisung einer Grünfläche mit Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft am westlichen Geltungsbereichsrand und Festsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft auf der Grünfläche im Norden des Plangebiets.

-        redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht

 

Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Entwurfs nicht berührt werden, beschließt der Gemeinderat gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken.

 

Die Hyder Consulting GmbH Deutschland soll beauftragt werden, die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nochmals zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

21 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.