Herr
Weiß erklärt, dass dieser B-Plan umfangreich in vorangegangenen Sitzungen
diskutiert wurde. Der Ortschaftsrat Hohenweiden empfiehlt ebenfalls die
Beschlussfassung.
Beschluss
GR 14 / 145 / 2011
Der Gemeinderat
der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011 nach Prüfung der
zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange/Nachbargemeinden die vorliegenden Unterlagen zur Abwägung
mit folgendem Ergebnis:
vgl. beiliegende
Abwägungsbögen
Die Hyder Consulting
GmbH Deutschland wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Anregungen hervorgebracht
haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau billigt den überarbeiteten Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2 Gewerbepark Hohenweiden nunmehr als Bebauungsplan Nr.
4/4 Sportplatz Hohenweiden in der Fassung vom November 2010 sowie die
Begründung mit Umweltbericht gleichen Datums und beschließt die erneute
öffentliche Auslegung des Plans, des Gutachtens zur Schallimmissionsprognose
und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB.
Dabei wird der Öffentlichkeit vom 26.04.2011 bis
einschließlich 27.05.2011 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde
Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den überarbeiteten
Entwurf der 1. Änderung o. g. Bebauungsplans, das Gutachten zur
Schallimmissionsprognose sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
einzusehen und Anregungen geltend zu machen:
montags, mittwochs: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr -
14.00 Uhr
dienstags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden können.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den nachfolgend
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können:
-
Ausweisung
einer maximal zulässigen Grundfläche statt einer Grundflächenzahl
- Veränderungen hinsichtlich der
ausgewiesenen Maßnahmeflächen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und
Landschaft mit Wegfall der Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft auf
der Grünfläche am südlichen Rand des Geltungsbereiches, Reduzierung der
Maßnahmefläche im Bereich der westlichen Grünfläche, Verzicht auf die
Ausweisung einer Grünfläche mit Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
am westlichen Geltungsbereichsrand und Festsetzung von Maßnahmen zum Schutz von
Natur und Landschaft auf der Grünfläche im Norden des Plangebiets.
- redaktionelle Änderungen und Ergänzungen
in der Begründung und im Umweltbericht
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung
des Entwurfs nicht berührt werden, beschließt der Gemeinderat gemäß § 4a Abs. 3
Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken.
Die Hyder Consulting GmbH Deutschland soll
beauftragt werden, die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nochmals zu beteiligen und von
der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
21
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.