Herr Schmidt erklärt, dass für die Räume der Außenstelle
des Standesamtes im Schlosshotel Schkopau keine Widmung vorliegt. Um den
Rechtsstatus gerecht zu werden, muss dieses nachgeholt werden.
Beschluss
GR 14 / 157 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011,
dass im Schlosshotel Schkopau, das Kaminzimmer und Kavaliershaus als
Eheschließungszimmer der Außenstelle des Standesamtes zu bestätigen.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu
geben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
22
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.