TOP Ö 28: Widmung Trauzimmer im Schlosshotel Schkopau als Außenstelle des Standesamtes Schkopau

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Schmidt erklärt, dass für die Räume der Außenstelle des Standesamtes im Schlosshotel Schkopau keine Widmung vorliegt. Um den Rechtsstatus gerecht zu werden, muss dieses nachgeholt werden.

 

Beschluss GR 14 / 157 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011, dass im Schlosshotel Schkopau, das Kaminzimmer und Kavaliershaus als Eheschließungszimmer der Außenstelle des Standesamtes zu bestätigen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu geben.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.