Herr Schmidt sagt, dass die
Gefahrenabwehrverordnung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und
Umweltfragen ausgiebig diskutiert wurde. Der Landkreis hatte die Gemeinde
darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung sowie die 2. Änderung der
Gefahrenabwehrverordnung lt. GO LSA nicht rechtmäßig ist. Daraufhin wurde die
Gefahrenabwehrverordnung überarbeitet und eine neue erstellt. Vorab wurde die
neue Gefahrenabwehrverordnung vom Landkreis sowie von der Polizeibehörde
bestätigt, damit sie nach Beschlussfassung rechtzeitig in Kraft treten kann.
Herr Eckl teilt mit, dass die Fraktion der
Freien Wähler/FDP/Grüne die Meinung vertreten, die Gefahrenabwehrverordnung
nicht zu beschließen, sondern redaktionell zu überarbeiten, danach nochmals in
den Ausschuss für öffentliche Ordnung zu beraten und dann zur nächsten
Gemeinderatssitzung im Juni zu beschließen.
Da nach Diskussionsbeiträgen keine Einigkeit
erzielt werden konnte, ob man diese vorgelegte Verordnung beschließt, oder
vertagen soll lässt Herr Eckl darüber abstimmen.
Herr Eckl lässt darüber abstimmen, diesen
Beschlussantrag von der Tagesordnung zu streichen.
Die
Mehrheit der Gemeinderäte/-innen stimmen dem Antrag nicht zu.
Folgender Hinweis soll beachtet werden: In der
Gefahrenabwehrverordnung sollte auf ruhestörenden Lärm an Sonn- und Feiertagen
hingewiesen werden.
Herr Haufe antwortet, dass Rechtsbegriffe die in
anderen Gesetzen separat geregelt sind nicht doppelt in eine Verordnung
aufgenommen werden dürfen.
Herr Haufe ist der Meinung, die
Gefahrenabwehrverordnung zu beschließen und anschließend die Fehler beheben.
Her Eckl weist ausdrücklich auf unklare Definition,
Widersprüche und eine Nichtbeachtung der gesamten Schkopauer Seenplatte hin und
das er daher diesem Beschluss nicht zustimmen wird.
Herr Albrecht weist darauf hin, wenn die
Gefahrenwehrverordnung beschlossen wird, dann in diesem Wortlaut. Spätere Änderungen
dürfen nicht vorgenommen werden.
Auf die Frage, warum diese Verordnung keinen
Paragraph für Seen und Tourismus beinhaltet antwortet Herr Pomian, dass dies in
der Natur- und Landschaftsschutzverordnung geregelt ist.
Beschluss
GR 14 / 147 / 2011
Der
Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011
die Gefahrenabwehrverordnung für die Gemeinde Schkopau.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
22
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
16 |
Nein-Stimmen: |
4 |
Stimmenthaltung: |
3 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.