TOP Ö 18: Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Schkopau

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Schmidt sagt, dass die Gefahrenabwehrverordnung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Umweltfragen ausgiebig diskutiert wurde. Der Landkreis hatte die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung sowie die 2. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung lt. GO LSA nicht rechtmäßig ist. Daraufhin wurde die Gefahrenabwehrverordnung überarbeitet und eine neue erstellt. Vorab wurde die neue Gefahrenabwehrverordnung vom Landkreis sowie von der Polizeibehörde bestätigt, damit sie nach Beschlussfassung rechtzeitig in Kraft treten kann.

 

Herr Eckl teilt mit, dass die Fraktion der Freien Wähler/FDP/Grüne die Meinung vertreten, die Gefahrenabwehrverordnung nicht zu beschließen, sondern redaktionell zu überarbeiten, danach nochmals in den Ausschuss für öffentliche Ordnung zu beraten und dann zur nächsten Gemeinderatssitzung im Juni zu beschließen.

 

Da nach Diskussionsbeiträgen keine Einigkeit erzielt werden konnte, ob man diese vorgelegte Verordnung beschließt, oder vertagen soll lässt Herr Eckl darüber abstimmen.

 

Herr Eckl lässt darüber abstimmen, diesen Beschlussantrag von der Tagesordnung zu streichen.

 

Die Mehrheit der Gemeinderäte/-innen stimmen dem Antrag nicht zu.

 

Folgender Hinweis soll beachtet werden: In der Gefahrenabwehrverordnung sollte auf ruhestörenden Lärm an Sonn- und Feiertagen hingewiesen werden.

 

Herr Haufe antwortet, dass Rechtsbegriffe die in anderen Gesetzen separat geregelt sind nicht doppelt in eine Verordnung aufgenommen werden dürfen.

Herr Haufe ist der Meinung, die Gefahrenabwehrverordnung zu beschließen und anschließend die Fehler beheben.

 

Her Eckl weist ausdrücklich auf unklare Definition, Widersprüche und eine Nichtbeachtung der gesamten Schkopauer Seenplatte hin und das er daher diesem Beschluss nicht zustimmen wird.

 

Herr Albrecht weist darauf hin, wenn die Gefahrenwehrverordnung beschlossen wird, dann in diesem Wortlaut. Spätere Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden.

 

Auf die Frage, warum diese Verordnung keinen Paragraph für Seen und Tourismus beinhaltet antwortet Herr Pomian, dass dies in der Natur- und Landschaftsschutzverordnung geregelt ist.

 

Beschluss GR 14 / 147 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011 die Gefahrenabwehrverordnung für die Gemeinde Schkopau.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltung:

  3

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.