Herr Weiß berichtet, dass die Abwägung
ausführlich im Bau- und Planungsausschuss diskutiert wurde. Aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen sowie der Behördenbeteiligungen und den Hinweisen
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Entwurf geändert und ein
fortgeschriebener Entwurf erarbeitet. Um die noch offenen Fragen zu klären,
soll ein separater Termin während der Offenlegung mit den entsprechenden
Fachleuten durchgeführt werden.
Herr Teske beantragt, diesen Tagesordnungspunkt
von der Tagesordnung zu streichen um vor Beschlussfassung einen Experten zu
befragen.
Herr Eckl wies darauf hin, dass auch im Bau- und
Planungsausschuss festgelegt wurde, in der Offenlegungszeit die Expertenrunde
einzuberufen.
Daraufhin
zieht Herr Teske seinen Änderungsantrag zurück.
Beschluss
GR 14 / 144 / 2011
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau hat die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden sowie der
Öffentlichkeit mit folgendem Ergebnis geprüft:
vgl. beiliegende
Abwägungsbögen
Der Vorhabenträger wird
beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange/Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen
hervorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schkopau billigt den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans Nr.
2/2 An der Deponie / Industriegebiet Ost, bestehend aus der Planzeichnung
Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung vom März 2011,
sowie die Begründung mit zugehörigem Umweltbericht gleichen Datums und
beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, der wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der für den
Geltungsbereich verfügbaren umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2
BauGB.
Dabei wird der Öffentlichkeit vom 26.04.2011 bis
einschließlich 27.05.2011 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde
Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den
überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht,
sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen
einzusehen und Anregungen geltend zu machen:
montags, mittwochs: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr
dienstags: 9.00
Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
donnerstags: 9.00
Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
sowie freitags: 9.00
Uhr - 12.00 Uhr.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen
während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt
gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den nachfolgend
aufgeführten geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können:
- Weiterentwicklung / Ergänzung der textlichen
Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung
- Festsetzungen hinsichtlich der
Abstandsklassen entsprechend Abstandserlass des Landes NRW und der Kommission
für Anlagensicherheit (Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen
nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der
Bauleitplanung- Umsetzung § 50 BImSchG) in der Planzeichnung
- redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in
der Begründung und im Umweltbericht
Zum fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplanes
werden folgende Unterlagen ausgelegt:
-
Abstandserlass
Nordrhein-Westfalen v. 06.06.2007 einschließlich Anlagen 1 bis 4
-
Leitfaden
der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) v. November 2010
-
DIN
45691
-
DIN-ISO
9613-2
-
TA
Lärm
-
Verträge
zu den externen Kompensationsmaßnahmen
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung
des Entwurfs nicht berührt werden, beschließt der Gemeinderat gemäß § 4a Abs. 3
Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken.
Der Vorhabenträger soll beauftragt werden, die
von der Änderung der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB nochmals zu beteiligen
und über die nochmalige Auslegung zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
22
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
1 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.