TOP Ö 15: Bebauungsplan Nr. 2/2 "An der Deponie/Industriegebiet Ost" der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Döllnitz, Abwägungsbeschluss, Beschluss des fortgeschriebenen Entwurfs, Beschluss zur erneuten Offenlage

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Weiß berichtet, dass die Abwägung ausführlich im Bau- und Planungsausschuss diskutiert wurde. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Behördenbeteiligungen und den Hinweisen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Entwurf geändert und ein fortgeschriebener Entwurf erarbeitet. Um die noch offenen Fragen zu klären, soll ein separater Termin während der Offenlegung mit den entsprechenden Fachleuten durchgeführt werden.

 

Herr Teske beantragt, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu streichen um vor Beschlussfassung einen Experten zu befragen.

 

Herr Eckl wies darauf hin, dass auch im Bau- und Planungsausschuss festgelegt wurde, in der Offenlegungszeit die Expertenrunde einzuberufen.

 

Daraufhin zieht Herr Teske seinen Änderungsantrag zurück.

 

Beschluss GR 14 / 144 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat die zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

vgl. beiliegende Abwägungsbögen

 

Der Vorhabenträger wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen hervorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau billigt den fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2/2 „An der Deponie / Industriegebiet Ost“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung vom März 2011, sowie die Begründung mit zugehörigem Umweltbericht gleichen Datums und beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans, der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der für den Geltungsbereich verfügbaren umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Dabei wird der Öffentlichkeit vom 26.04.2011 bis einschließlich 27.05.2011 während folgender Zeiten im Bauamt der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18, 06258 Schkopau die Gelegenheit gegeben, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Umweltbericht, sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen einzusehen und Anregungen geltend zu machen:

 

montags, mittwochs:      9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr

dienstags:                      9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

donnerstags:                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

sowie freitags:               9.00 Uhr - 12.00 Uhr.

 

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB, dass Stellungnahmen nur zu den nachfolgend aufgeführten geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können:

 

-    Weiterentwicklung / Ergänzung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung

-   Festsetzungen hinsichtlich der Abstandsklassen entsprechend Abstandserlass des Landes NRW und der Kommission für Anlagensicherheit (Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung- Umsetzung § 50 BImSchG) in der Planzeichnung

-   redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht

 

Zum fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende Unterlagen ausgelegt:

 

-         Abstandserlass Nordrhein-Westfalen v. 06.06.2007 einschließlich Anlagen 1 bis 4

-         Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) v. November 2010

-         DIN 45691

-         DIN-ISO 9613-2

-         TA Lärm

-         Verträge zu den externen Kompensationsmaßnahmen

 

Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Entwurfs nicht berührt werden, beschließt der Gemeinderat gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschränken.

 

Der Vorhabenträger soll beauftragt werden, die von der Änderung der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB nochmals zu beteiligen und über die nochmalige Auslegung zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  1

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.