Herr Weiß erklärt, dass der Entwurf zur Änderung
und Zusammenführung der B-Pläne Nr. 3 Am Wachtberg Ost und Nr. 4 Am
Wachtberg West in den B-Plan Nr. 3/6 Am Wachtberg, hier Abwägungs- und
Satzungsbeschluss öffentlich ausgelegen hat. Von Bürgern bzw. deren Vertretern
oder Bevollmächtigten wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes
Einwände vorgetragen.
Die einzelnen Punkte der Einsprüche wurden in
der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses diskutiert und darüber abgestimmt.
Somit empfiehlt der Ausschuss dieser Änderung und Zusammenführung der B-Pläne
zuzustimmen und den gesamten B-Plan neu auszulegen.
Herr Teske verweist auf den gestellten
Ergänzungsantrag zur Ergänzung des Beschlusstextes der Fraktion DIE LINKE. Des
Weiteren führt er aus, dass man als Dienstleister Bauwilligen auf bestehenden
Fluglärm hinweisen sollte.
Herr Weiß antwortet darauf, dass man hier nicht
einfach zustimmen und diese Ergänzung so übernehmen kann. Es ist jedem selbst
zu überlassen, wie man sein Grundstück durch Schallschutzmaßnahmen absichert.
Einige Gemeinderäte sehen diese Ergänzung auch
als rechtlich bedenklich, denn bereits bei Bauvoranfrage werden die Bürger auf
bestehenden Fluglärm hingewiesen. Des Weiteren muss sich jeder Bürger auch
selbst informieren. Nach Ansicht von Herrn Wanzek ist der Lärm von der Autobahn
fast noch schlimmer wie der vom Flughafen.
Nach Abschluss der Diskussionsbeiträge ist man
zu dem Entschluss gekommen nur den ersten Teil als Hinwies Das gesamte
Bebauungsplangebiet
. geändert am 17.07.2009 des Beschlussvorschlags mit
einzubringen.
Herr Eckl lässt darüber abstimmen, diese
Ergänzung mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja Stimmen 2
Nein - Stimmen
Beschluss
GR 14 / 143 / 2011 (in
geänderter Form)
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, die zur Änderung und Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 Am Wachtberg Ost und Nr. 4 Am Wachtberg West in den Bebauungsplan Nr. 3/6 Am Wachtberg eingegangen sind, mit folgendem Ergebnis geprüft:
vgl. beiliegende Abwägungsbögen
Die Hyder Consulting GmbH Deutschland, Niederlassung Halle wird beauftragt, die Behörden und die Bürger bzw. deren Vertreter / Bevollmächtigte, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011 die Änderung und Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 Am Wachtberg Ost und Nr. 4 Am Wachtberg West in den Bebauungsplan Nr. 3/6 Am Wachtberg in der Fassung vom 18. Februar 2011, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B nach § 10 BauGB als Satzung.
Das gesamte Bebauungsplangebiet befindet sich im sog. Nachtschutzgebiet des Flughafens Leipzig/Halle gemäß Planfeststellungsbeschluss Ausbau des Verkehrs- flughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld vom 04.11.2004, zuletzt geändert am 17.07.2009.
3. Die
Begründung in der Fassung vom 18. Februar 2011 wird gebilligt.
4. Das
Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der geänderte Plan mit Begründung
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
22
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.