TOP Ö 13: Änderung und Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 "Am Wachtberg Ost" und Nr.4 "Am Wachtberg West" in den Bebauungsplan Nr. 3/6 "Am Wachtberg", Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Herr Weiß erklärt, dass der Entwurf zur Änderung und Zusammenführung der B-Pläne Nr. 3 „Am Wachtberg Ost“ und Nr. 4 „Am Wachtberg West“ in den B-Plan Nr. 3/6 „Am Wachtberg“, hier Abwägungs- und Satzungsbeschluss öffentlich ausgelegen hat. Von Bürgern bzw. deren Vertretern oder Bevollmächtigten wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes Einwände vorgetragen.

Die einzelnen Punkte der Einsprüche wurden in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses diskutiert und darüber abgestimmt. Somit empfiehlt der Ausschuss dieser Änderung und Zusammenführung der B-Pläne zuzustimmen und den gesamten B-Plan neu auszulegen.

 

Herr Teske verweist auf den gestellten Ergänzungsantrag zur Ergänzung des Beschlusstextes der Fraktion DIE LINKE. Des Weiteren führt er aus, dass man als Dienstleister Bauwilligen auf bestehenden Fluglärm hinweisen sollte.

 

Herr Weiß antwortet darauf, dass man hier nicht einfach zustimmen und diese Ergänzung so übernehmen kann. Es ist jedem selbst zu überlassen, wie man sein Grundstück durch Schallschutzmaßnahmen absichert.

 

Einige Gemeinderäte sehen diese Ergänzung auch als rechtlich bedenklich, denn bereits bei Bauvoranfrage werden die Bürger auf bestehenden Fluglärm hingewiesen. Des Weiteren muss sich jeder Bürger auch selbst informieren. Nach Ansicht von Herrn Wanzek ist der Lärm von der Autobahn fast noch schlimmer wie der vom Flughafen.

 

Nach Abschluss der Diskussionsbeiträge ist man zu dem Entschluss gekommen nur den ersten Teil als Hinwies „Das gesamte Bebauungsplangebiet ……. geändert am 17.07.2009“ des Beschlussvorschlags mit einzubringen.

 

Herr Eckl lässt darüber abstimmen, diese Ergänzung mit aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:          21  Ja – Stimmen          2  Nein - Stimmen

 

 

Beschluss GR 14 / 143 / 2011           (in geänderter Form)

1.      Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, die zur Änderung und Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 „Am Wachtberg Ost“ und Nr. 4 „Am Wachtberg West“ in den Bebauungsplan Nr. 3/6 „Am Wachtberg“ eingegangen sind, mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

vgl. beiliegende Abwägungsbögen

 

Die Hyder Consulting GmbH Deutschland, Niederlassung Halle wird beauftragt, die Behörden und die Bürger bzw. deren Vertreter / Bevollmächtigte, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011 die Änderung und Zusammenführung der Bebauungspläne Nr. 3 „Am Wachtberg Ost“ und Nr. 4 „Am Wachtberg West“ in den Bebauungsplan Nr. 3/6 „Am Wachtberg“ in der Fassung vom 18. Februar 2011, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B nach § 10 BauGB als Satzung.

 

            Das gesamte Bebauungsplangebiet befindet sich im sog. Nachtschutzgebiet des Flughafens Leipzig/Halle gemäß Planfeststellungsbeschluss „Ausbau des Verkehrs-         flughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ vom 04.11.2004,          zuletzt geändert am 17.07.2009.

 

3.      Die Begründung in der Fassung vom 18. Februar 2011 wird gebilligt.

 

4.      Das Bauamt der Gemeinde Schkopau wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der geänderte Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.