TOP Ö 14: Aufhebung der Richtlinie zur Schulspeisung an den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau

 

Frau Spaller erklärt, dass am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt die Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche veröffentlicht wurde. Die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für alle Kinder ist Bestandteil dieser Leistungen.

Frau Spaller war mit Frau Müller beim Eigenbetrieb für Arbeit um sich über das Bildungs- und Teilhabepaket Erkundigungen einzuholen. Zum 01.01.2011 können rückwirkend finanziell schwache Familien einen Zuschuss beim Eigenbetrieb bzw. bei der Wohngeldstelle beantragen, so dass die Kosten für eine Mittagsportion pro Kind 1,00 € beträgt. Diese Bewilligungen gelten bis zum 30.06.2011 und es werden auch keine neuen aufgenommen, da danach andere Stellen dafür zuständig sind.

 

Beschluss GR 14 / 142 / 2011

Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011 die 1. Änderung der Richtlinie zur Schulspeisung an den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Schkopau.


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.