TOP Ö 11: Beschluss über ein Logo der Gemeinde Schkopau und dessen Verwendung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Herr Eckl kritisiert, dass seit der Einführung des neuen Sitzungsprogrammes die Beschlussvorlagen unvollständig ausgefüllt werden. Es fehlen die Hinweise mit Sitzungsterminen der Gremien zu Vorberatungen. Dies muss zukünftig wieder angegeben werden.

 

Herr Albrecht sagt, dass die Entstehung sowie die Begründung für das Logo bereits in der letzten Gemeinderatssitzung ausführlich erläutert wurden. Beide Logos werden zukünftig gleichwertige Verwendung finden wie z. B. auf Briefköpfen, Plakaten und an Gemeindefahrzeugen. Auch Vereine oder Unternehmen können auf Antrag das Logo nutzen. Bei Verwendung der Logos sind auf die angegebenen Farbwerte zu achten. Es können auch Schwarz/Weiß Ausführungen verwendet werden.

Abschließen weist Herr Albrecht darauf hin, dass jeder Ortsteil seine eigene Identität behält und somit auch das eigene Wappen weiter führt.

 

Beschluss GR 14 / 140 / 2011

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011 das Logo der Gemeinde Schkopau (Anlage 1). Die Bildmarke (Anlage 1, Abbildung 1)  und die Wort-Bild-Marke (Anlage 1, Abbildung 2) können gleichermaßen verwendet werden.

 

Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen mit Sitz in der Gemeinde Schkopau können das Logo auf Antrag unentgeltlich nutzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, über Anträge auf Nutzung zu entscheiden. Ein Antrag ist abzulehnen, wenn zu befürchten ist, dass den Interessen bzw. dem Ansehen der Gemeinde Schkopau Schaden zugefügt werden könnte.  


Abstimmungsergebnis:

 

gesetzliche Mitgliederzahl:

30 + Bürgermeister

davon anwesend:

22 + Bürgermeister

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltung:

  0

ausgeschlossene Gemeinderäte:

  0

 

Gemäß § 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.