Herr Eckl kritisiert, dass seit der Einführung
des neuen Sitzungsprogrammes die Beschlussvorlagen unvollständig ausgefüllt
werden. Es fehlen die Hinweise mit Sitzungsterminen der Gremien zu
Vorberatungen. Dies muss zukünftig wieder angegeben werden.
Herr Albrecht sagt, dass die Entstehung sowie
die Begründung für das Logo bereits in der letzten Gemeinderatssitzung ausführlich
erläutert wurden. Beide Logos werden zukünftig gleichwertige Verwendung finden
wie z. B. auf Briefköpfen, Plakaten und an Gemeindefahrzeugen. Auch Vereine
oder Unternehmen können auf Antrag das Logo nutzen. Bei Verwendung der Logos
sind auf die angegebenen Farbwerte zu achten. Es können auch Schwarz/Weiß
Ausführungen verwendet werden.
Abschließen weist Herr Albrecht darauf hin, dass
jeder Ortsteil seine eigene Identität behält und somit auch das eigene Wappen
weiter führt.
Beschluss
GR 14 / 140 / 2011
Der
Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 12.04.2011 das Logo der Gemeinde
Schkopau (Anlage 1). Die Bildmarke (Anlage 1, Abbildung 1) und die Wort-Bild-Marke (Anlage 1, Abbildung
2) können gleichermaßen verwendet werden.
Unternehmen,
Institutionen und Einzelpersonen mit Sitz in der Gemeinde Schkopau können das
Logo auf Antrag unentgeltlich nutzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, über
Anträge auf Nutzung zu entscheiden. Ein Antrag ist abzulehnen, wenn zu
befürchten ist, dass den Interessen bzw. dem Ansehen der Gemeinde Schkopau
Schaden zugefügt werden könnte.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche
Mitgliederzahl: |
30
+ Bürgermeister |
davon
anwesend: |
22
+ Bürgermeister |
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Stimmenthaltung: |
0 |
ausgeschlossene
Gemeinderäte: |
0 |
Gemäß
§ 31 der Gemeindeordnung (GO LSA) ist kein Mitglied des Gemeinderates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.